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Monika Hohmann zu TOP 11: Sicherung der Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Eigentlich müsste ich sehr zufrieden sein, denn unserem Antrag vom Juni 2014 konnten alle Mitglieder des Sozialausschusses folgen. Wir forderten  die Landesregierung auf,

  1. die neben dem Jugendmedienschutz ebenfalls existierenden Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auf Landesebene weiterhin wahrzunehmen,
  2. die entsprechenden Projekte  fortzuführen und im Haushaltsplanentwurf 2015/16  finanziell zu untersetzen und
  3. dem Ausschuss für Arbeit und Soziales noch vor der Sommerpause zu berichten. Leider hat die Berichterstattung vor der Sommerpause nicht geklappt. Sie wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen geführt.


Zusammenfassend kann ich einschätzen, dass das Verfahren zur Umstrukturierung der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz für mich als Abgeordnete nicht transparent genug dargestellt wurde. Sehr zeitig hatte sich das Ministerium auf  einen entsprechenden Träger festgelegt. Dies ist natürlich das gute Recht des Ministeriums.

Einen bitteren Beigeschmack hat das Verfahren dennoch erhalten, weil uns im Ausschuss, trotz Ankündigung des Ministers im Mai 2014, das Konzept des zukünftigen Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendschutz nicht vorgestellt wurde. Stattdessen haben wir nur Informationen über zwei Träger erhalten, die, so die Aussagen vom Ministerium, in ihrer Qualität den verlangten Anforderungen nicht entsprachen. Wir haben dies zur Kenntnis nehmen müssen. Dennoch werden wir genau schauen, ob das künftige Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendschutz die nötige Unterstützung des Sozialministeriums erhält, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvollen Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erfüllen zu können.