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Monika Hohmann zu TOP 11: Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Förderschülerinnen und Förderschüler auch in den Ferienzeiten sichern

Wir möchten wiederholt das Thema der Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Förderschülerinnen und Förderschüler aufgreifen, dass mehrfach im Plenum und  im Sozialausschuss diskutiert und beraten wurde. Mit dem Beschluss der Drucksache 5/88/3112B vom 03.02.2011 sollten die bestehenden Probleme der nachschulischen Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Förderschülerinnen und Förderschüler aufgehoben und verbindlich geregelt werden. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wollte man familienfreundlich  gestalten. Des Weiteren sollte  die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben  ermöglicht und Rahmenbedingungen für eine sinnvolle Gestaltung der Ferien für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.

Doch was ist bis heute daraus geworden?

Es wurden drei bisherige Erlasse zusammengefasst, der Erlass zur Arbeit an der Förderschule für Geistigbehinderte aus dem Jahr 1993, der nichtveröffentlichte Betreuungserlass vom 3.Juli 2001 und der Organisationserlass für Förderschulen, soweit er die Schulen für Geistigbehinderte betraf.

Der nun gültige Erlass vom April dieses Jahres, nochmals geändert im Juli, wird seit diesem Schuljahr 2011/12 umgesetzt. Er greift nun genau die Forderungen aus dem o. g. Beschluss auf und schafft dabei gleichzeitig neue Probleme. Es gibt derzeit im Land erhebliche Unklarheiten und einen dringenden Handlungsbedarf, welche auch aus Pressemitteilungen (so z.B. die Volksstimme vom 04.10.2011), Elternbriefen und Gesprächen mit SchulleiterInnen vor Ort  hervorgehen.

Das Hauptproblem, darin sind sich alle einig, sind nach wie vor die nach- und außerschulischen Bildungs-, Freizeit- und Teilhabeangebote vor Ort. Durch die im Erlass geforderten verlässlichen Öffnungszeiten, sind einige Förderschulen nicht mehr in der Lage, die personellen Voraussetzungen für die therapeutischen Angebote in den Ferien aufrecht zu erhalten. Auch der Vorschlag, des fachlich zuständigen Referenten des Kultusministeriums, den Erlass als Erprobungsphase laufen zu lassen und sich im Februar darüber zu verständigen ob es Probleme gibt,  halten wir für schlicht weg viel zu spät.

Die momentanen Unruhen und Unsicherheiten sowohl bei Eltern als auch bei Schulen und Schulträgern sorgen derzeit für kein lernförderndes Klima und verlangen nach Lösungen.

Das Kultusministerium hat diesbezüglich Vorschläge unterbreitet, so unter anderem die verstärkte Einbindung der Jugendlichen der Oberstufe in die Maßnahmen der Berufsorientierung. Dies wäre eine Möglichkeit, die allerdings viel zu kurz greift und nur einen geringen Teil der Problemlage erfasst. Wir fordern daher die Landesregierung auf Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung und Sicherung von entsprechenden Angeboten außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulzeit und das sei hier nochmals bekräftigt, auch in den Ferien, befördern.

Folgende Optionen könnten wir uns vorstellen:
Im Rahmen der Gesetzgebung zur Kinderförderung und bei der Ausgestaltung der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in der Schule und deren Umfeld, die eine umfassenden Teilhabe und ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung verlangt, muss die entsprechende Finanzierung geregelt werden. Auch sollte hier viel stärker die Möglichkeiten der Beantragung des Persönlichen Budgets oder auch der Integrationshelfer genutzt werden. Dafür sind Beratungsmöglichkeiten und Unterstützungen durch die Landkreise, insbesondere der Sozial- und Jugendämter, erforderlich.

Für die derzeit akute Situation der Förderschulen für Geistigbehinderte vor Ort, könnte es hilfreich sein, die  Arbeitszeit der Pädagogischen Mitarbeiter anzupassen, um Therapeutische Angebote auch in den Ferien stattfinden zu lassen. Dies müsste dann so lange gelten, bis die erforderlichen Rahmenbedingen  geklärt sind. Die geleisteten Überstunden könnten entweder durch Freizeitausgleich oder durch finanzielle Vergütung vorgenommen werden.

Des Weiteren erwarten wir, dass eine stärkere Vernetzung zwischen den Schulen, den Jugendämtern, den Sozialämtern und den Trägern von Kindertageseinrichtungen stattfindet, um eine frühzeitige und abgestimmte Vereinbarung vornehmen zu können. Hier sind wir der Auffassung, dass die entsprechenden Zuständigkeiten nicht auf den Rücken der Kinder und Eltern  hin und her geschoben werden sollte, u.a. wer für welche Finanzierung verantwortlich ist.

In unserem Antrag möchten wir wiederholt das Zusammenwirken des Kultus- und Sozialressorts einfordern, um eine optimale Entwicklung und Teilhabe zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher zu sichern. Ähnlich wie auf Kreisebene möchten wir auch hier kein  Verschieben von Verantwortlichkeiten. Es bleibt die Hoffnung, dass die aktuell gegründete Arbeitsgruppe, federführend durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, sich recht bald zu Ergebnissen äußern kann und für alle Beteiligten eine tragbare Lösung anbietet.