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Monika Hohmann zu TOP 04: Alleinerziehende und ihre Kinder stärken

Bündnis 90/Die Grünen legen uns heute eine Kurzversion des Antrages vor, den ihre Bundestagsfraktion letzte Woche in den Bundestag eingebracht hatte. Natürlich unterstützt meine Fraktion das Ansinnen, Alleinerziehende gebührend zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass in Sachsen-Anhalt bundesweit die meisten Alleinerziehenden leben.
Im Übrigen können wir die meisten Forderungen des Antrages mittragen, da es ja unsere eigenen sind. Wie hat mein Kollege Jörn Wunderlich in der letzten Woche treffend im Bundestag festgestellt: „Ich habe den Eindruck, die Grünen dachten: Jetzt wollen wir auch einmal etwas zu den Alleinerziehenden bringen. Ja und was macht man dann, wenn man etwas zu den Alleinerziehenden bringen will? Richtig! Man greift die Forderungen der Linken auf und schreibt sie ab.“

Nur müssen sich Bündnis 90/Die Grünen fragen lassen, warum sie den Antrag zur Entlastung Alleinerziehender meiner Bundestagsfraktion 2007 ablehnten. Zum Beispiel forderte DIE LINKE schon damals, unter anderem die Ausweitung des Unterhaltsanspruches bis zum 18. Lebensjahr. Die Grünen haben den Antrag seinerzeit mit der Begründung steigender Kosten für Bund und Kommunen abgelehnt. Und, wer trägt die Kosten heute?

Im Punkt 1 des Antrages fordern Sie eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Welche Weichen dafür gestellt werden sollen, findet man im Antrag nicht. Selbst eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbeitrages würde bei Alleinerziehenden mit einem Kind erst ab einem monatlichen Einkommen von 1.407 Euro wirken. Somit profitiert von der Erhöhung nur eine kleine Gruppe von Alleinerziehenden. Warum? Erwerbstätig sind 60 Prozent der Alleinerziehenden, davon arbeiten nur 42 Prozent in Vollzeit. Die Maßnahme würde also zu kurz greifen. Alleinerziehenden muss anders geholfen werden, z.B. mit einer Reform des Kinderzuschlages, Anhebung des Kindergeldes und einer deutlich verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir haben in unserem Änderungsantrag deshalb die Forderung nach einer armuts-festen Grundsicherung aufgemacht. Wir sehen darin die Möglichkeit, insbesondere untere Einkommensschichten zu erreichen und jedem Kind die benötigten Mittel bereitzustellen.

Zu Punkt 3 Ihres Antrages. Ein sehr ambitioniertes Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Wenn man weiß, dass die Rückgriffquote bundesweit bei ca. 20% liegt. Ursachen dafür sind vielfältig. Eine möchte ich dennoch erwähnen. In den letzten Jahren ist es zu einer Zunahme des Niedriglohnsektors gekommen, so dass schon aus diesem Grund viele Unterhaltspflichtige ihren Pflichten nicht nachkommen können.

Zusammenfassend kann ich sagen, mit diesem Antrag ist versucht worden auf die Problemlagen Alleinerziehender einzugehen. Für meine Fraktion ist dies allerdings  zu kurz gesprungen, da etliche Bereiche, die Alleinerziehende betreffen, außen vor bleiben.  Hier weise ich auf die Broschüre: „ Alleinerziehende unter Druck - Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“ von Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt, im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, hin. Bis auf Punkt 3, den wir ein Stückchen weit selbst in Angriff nehmen können, behandelt Ihr Antrag Bundespolitik. Da haben wir als Land begrenzten Einfluss. Ich bitte um Annahme unseres Änderungsantrages. Auch einer Überweisung beider Anträge würde meine Fraktion zustimmen.