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Monika Hohmann zu TOP 02: Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2014

Am 20. November 2014 wird die UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre alt. Somit hätten wir keinen besseren Zeitpunkt für die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wählen können. Dieses positive Signal aus Sachsen-Anhalt ist begrüßenswert.

Obwohl in den letzten 25 Jahren einige Fortschritte für Kinder und Jugendliche in Deutschland und somit auch  Sachsen-Anhalt erreicht wurden, ist unser Land  weit entfernt davon, das kinderfreundlichste Bundesland zu werden. Und dass, obwohl Ministerpräsident Haselhoff es überall verkündete.

Zwischen der Zielsetzung der Konvention und ihrer Verwirklichung klafft noch eine große Lücke. 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fehlt es immer noch an der Umsetzung elementarer Forderungen. Zu nennen wäre der Grundrechtestatus von Kinderrechten, die Bildungsgerechtigkeit und der Kampf gegen Kinderarmut.  Auf seinem 1875. Treffen am 31.01.2014 hat der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes u.a. für diese Bereiche Forderungen an Deutschland aufgestellt, welche umzusetzen sind.

Zur Landesverfassung:

Hier sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen erweitert und verbindlich geregelt werden. Die grundsätzliche Anerkennung der Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und Individualität sowie deren Subjektstellung sind dabei ein wichtiges Anliegen.
In unserem Gesetzentwurf über die Teilhabe von Kindern- und Jugendlichen hatten wir uns bei den Formulierungen an Regelungen in den Verfassungen der Länder NRW, Brandenburg und MV orientiert. Damit wollten wir alle drei Säulen zum Wohl des Kindes, nämlich Beteiligung, Förderung und Schutz, die die UN- Kinderrechtskonvention fordert, in unserer Verfassung verwirklichen. Leider wurde dieser Vorschlag bei den Beratungen zur Parlamentsreform nicht berücksichtigt. Somit fehlt in dem uns vorliegendem Entwurf eine wesentliche Säule, die der Beteiligung. Gerade die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft.
Es geht nicht darum, Demokratie zu üben, sondern es geht darum, Demokratie am eigenen Leib zu erfahren, und das ganz authentisch.
Es bedarf nach wie vor der Überzeugungsarbeit, dass Kinder und Jugendliche über die Kompetenz verfügen, „Expertinnen und Experten in eigener Sache“  zu sein.

In der Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerkes zu unserer Verfassungsänderung heißt es: „Der Formulierungsvorschlag des Ältestenrat nimmt zwar eine Verbesserung des aktuellen Textes vor, bleibt allerdings deutlich hinter den in der UN- Kinderrechtskonvention formulierten Rechten zurück. Gerade angesichts des Blickes in andere Bundesländer, steht Sachsen-Anhalt mit dem vorliegenden Vorschlag deutlich zurück.“ Dem kann ich nur zustimmen. Ich weiß aber auch, dass die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ein Kompromiss aller vier Fraktionen des Hohen Hauses ist und damit nicht alle Wünsche realisierbar sind.
Dennoch sollten wir überlegen, ob es möglich wäre, die 3. Säule, die des Rechtes der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aufzunehmen.  
Dies würde zeigen, dass wir es ernst meinen, und das wäre im 25. Jahr der UN-Kinderrechtskonvention nur konsequent. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene ist in den meisten Bundesländern festgelegt.  Überhaupt keine Regelungen dazu gibt es in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zum Schluss möchte ich noch einen Appell an Sie alle richten: Jedes Kind hat die gleichen Rechte, ganz egal an welchem Ort der Erde es aufwächst. Wir alle, Regierungen, Wirtschaft und Gesellschaft, müssen die Verwirklichung der Kinderrechte vorantreiben. Jeder Einzelne kann etwas dafür tun.