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Monika Hohmann zu TOP 01: Eine eigenständige Jugendpolitik für Sachsen-Anhalt - Weiterentwicklung des jugendpolitischen Programms

Wie bereits erwähnt, existiert ein Kinder- und Jugendpolitisches Programm seit 2000. Natürlich ist es in die Jahre gekommen, dennoch sind wesentliche Aufgaben von damals genau noch so aktuell wie heute. Eine Überarbeitung und eine an den Bedürfnissen junger Menschen orientierte Fortschreibung sind daher unumgänglich. Ob es einer externen Evaluation benötigt, müssen wir im Ausschuss klären. Auch bedarf es einer inhaltlichen Abstimmung, ob wir nur ein jugendpolitisches, wie vom Antragssteller gefordert, oder aber ein gemeinsames Programm, welches auch die Kinder mit einbezieht, haben wollen. Wir sollten hier die Abgrenzung der Zielgruppe klären. Das heißt,  ab wann wird von Jugendlichen gesprochen und wie weit  reicht das Jugendalter. Orientieren wir uns an den Vorgaben des SGB VIII oder ziehen wir andere Grenzen? Nicht zu vergessen  die altersspezifischen Übergänge und Schnittstellen, die immer wieder zu den größten Herausforderungen zählen.

Statt bestmöglicher Förderung erleben immer mehr Jugendliche auch in unserem Land einen Mangel an Zukunftsperspektiven. Nach wie vor haben wir ein selektierendes Schulsystem, fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten und nicht selten viel zu frühe Armutserfahrungen, die mit Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben einhergehen. Dies  sind Faktoren, die der jungen Generation ein Ankommen in der Gesellschaft erschweren. Deshalb muss es uns gelingen, endlich ein umfassendes Konzept für eine eigenständige Jugendpolitik auf den Weg zu bringen.

Nun zum Programm selbst. Es soll ein Programm für Jugendliche sein, darum sind wir der Auffassung,  dass sie ihre Ideen und Vorschläge selbst mit einbringen. Dadurch wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung Partizipation und demokratischer Beteiligung unternommen. Damit dies nicht auf eine einmalige Aktion begrenzt wird, könnten wir uns vorstellen, analog anderer Politikbereiche, die Stelle  eines „Jugendbeauftragten“ beim Land und auch bei den LK einzurichten. Parallel dazu müsste es einen Jugendbeirat sowohl auf Landesebene als auch auf Kreisebene geben.

Warum ist dies für uns so wichtig? Betrachtet man sich die demografische Entwicklung im ländlichen Raum, so wird schnell klar, dass es hier zielgerichtet  notwendig ist, gesellschaftliche Teilhabe der dort lebenden Jugendlichen sicherzustellen.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) präsentierte am 5.12.2012 seine Empfehlungen für eine lokale Kinder- und Jugendpolitik. Darin wird eine strategisch ausgerichtete Jugendhilfeplanung als Basis einer aktiven kommunalen Kinder- und Jugendpolitik gefordert. Es müssen Handlungsoptionen für die Jugendhilfeplanung geschaffen werden, damit sich eine „Eigenständige Jugendpolitik“ im kommunalen Bereich herausbilden kann.
Somit versteht sie sich als Querschnittspolitik und als Politik, welche die Teilhabe junger Menschen realisieren soll. Dafür bedarf es einer leistungsfähigen Jugendhilfeplanung. Ihre Potenziale kann sie aber nur entfalten, wenn sie nicht nur die Handlungs- und Leistungsstruktur der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe steuert, sondern ihren gesetzlichen Auftrag umfassend ausfüllt und die Schnittstellen zu anderen kommunalen Planungsbereichen gestaltet (z. B. Schule, Kultur, Verkehr, Freizeit, Stadtentwicklung, Wohnen, Gesundheit).“ So im Bericht festgestellt.

Und wie es mit der Jugendhilfeplanung derzeit im Lande aussieht, konnten wir auf einer  gemeinsamen Veranstaltung der Jugendpolitischen SprecherInnen  mit VertreterInnen der Kreisjugendringe erfahren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, in Bezug auf die Zuweisungen der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms.

Jugendarbeit ist nun mal keine „Freiwillige Leistung“ wie oft zu hören ist, sie bedarf einer verlässlichen finanziellen Ausgestaltung. Eine nur auf Förderpolitik gerichtete Zuwendung verschärft die derzeitige Situation vor Ort erheblich. Träger benötigen Rahmenbedingungen, die ihnen  langfristig ermöglichen, die zunehmende Komplexität des Arbeitsfeldes in hoher Qualität umsetzen zu lassen. Statt eines bloßen Versprechens von mehr Partizipation für Jugendliche ist eine rechtsförmige Verankerung von konkreten Mitbestimmungsrechten wichtig. Deshalb werden wir in dieser Legislatur ein Mitbestimmungs- und Beteiligungsgesetz für Kinder und Jugendliche einbringen.

Zusammenfassend können wir konstatieren: Ja, wir brauchen echte Partizipation und Beteiligung der Jugendlichen. Sie sollen ihre Interessen und Forderungen selber formulieren und ihre Anliegen und Ansprüche selbst vertreten. Eine Herabsetzung des Wahlalters,  verbunden mit der persönlichen Ausübung des Wahlrechts, ist daher für DIE LINKE unumgänglich. In diesem Sinne bedarf es einer querschnittsorientierten Jugendpolitik. Sie muss über bürokratische Hürden hinweg auf andere Politikbereiche aktiv Einfluss nehmen können. Nur so wird es uns gemeinsam gelingen, für die Interessen junger Menschen im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Politik einzutreten. Kinder- und Jugendpolitik muss als eigenständige Politik mit und für junge Menschen sichtbar und erlebbar werden.

Insofern können wir den Antrag in weiten Teilen der Fraktion Bündnis 90 /die Grünen mittragen. Wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion im Ausschuss.