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Misshandlungen von Flüchtlingen durch Sicherheitspersonal in Gemeinschaftsunterkünften in NRW - Überprüfung auch in Sachsen-Anhalt nötig

Zu den bekannt gewordenen Misshandlungen gegen Flüchtlinge durch Sicherheitspersonal in Gemeinschaftsunterkünften in Nordrhein-Westfalen erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zu den bekannt gewordenen Misshandlungen gegen Flüchtlinge durch Sicherheitspersonal in Gemeinschaftsunterkünften in Nordrhein-Westfalen erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Die jetzt bekannt gewordenen Fälle von Misshandlungen und Übergriffen auf Menschen die in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge leben, machen fassungslos. Deutlich wird dadurch aber auch, dass die Unterbringung von Flüchtlingen einer grundsätzlichen Neubestimmung bedarf. Aus Sicht der LINKEN muss die dezentrale Unterbringung in Wohnungen zur Regel werden.

Die aktuellen Vorkommnisse müssen darüber hinaus Anlass sein, die Situation in Gemeinschaftsunterkünften und insbesondere die Betreuung durch das eingesetzte Personal auf den Prüfstand zu stellen. Es geht dabei nicht um einen Pauschalverdacht gegen alle Betreiber und Angestellten von Gemeinschaftsunterkünften. Aus den vorliegenden parlamentarischen Anfragen zur Flüchtlingsunterbringung wissen wir aber nur sehr wenig über die tatsächliche Qualifikation und die Einstellungsvoraussetzungen der Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt. Die nun bekannt gewordenen Vorfälle in NRW müssen in allen Bundesländern Konsequenzen haben.

Insbesondere die Vergabe an externe Sicherheitsdienste wird DIE LINKE durch eine aktuelle gestellte Kleine Anfrage näher beleuchten und fordert eine intensive Behandlung im Ausschuss für Inneres und Sport am kommenden Donnerstag.

Dargelegt werden muss auch, wie die Kommunen bei der Unterbringung durch das Land konkreter unterstützt werden können. Kommunen müssen – nicht nur finanziell - in der Lage sein, Flüchtlinge zu versorgen und zu schützen, anstatt solche Aufgaben an das günstigste Unternehmen zu delegieren. Die Situation von Flüchtlingen darf kein Profitgeschäft sein. Es bedarf konkreter und überprüfbarer Standards nicht nur für die Anstellung von Sicherheitspersonal, sondern für eine generelle Unterbringung. Dass hier keine Menschen eine Beschäftigung erfahren, die durch rassistische oder rechte Äußerungen oder Handlungen aufgefallen sind, sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Anstatt auf repressive Sicherheitsmaßnahmen wie die Überprüfung durch den Verfassungsschutz zu setzen, muss es klare Anforderungen an soziale und interkulturelle Kompetenzen für alle Beschäftigten von Gemeinschaftsunterkünften geben.“

Magdeburg, 30. September 2014