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Langfristige, finanzielle Risikoprävention mit flächendeckender Elementarschadenversicherung für Großschäden nötig

Kerstin Eisenreich, wasserpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte um den Bevölkerungsschutz und die Folgen des Klimawandels:

„Ereignisse, die als Jahrhunderthochwasser definiert werden, ereilen uns auch in Sachsen-Anhalt immer häufiger, so die Hochwasserkatastrophen 2002 und 2013. Darüber hinaus gab und gibt es viele weitere, die lokal ähnliche Auswirkungen haben. Die Folgen des Klimawandels sind gravierend und für alle spürbar und die zunehmenden Hochwasserereignisse ein Ausdruck dieser Veränderungen.

Menschen verlieren ihr Leben, ihr Zuhause. Infrastruktur wird zerstört. Die dadurch verursachten Schäden gehen regelmäßig in die Milliarden und der Ruf nach Unterstützung durch den Staat erfolgt, weil Menschen nicht finanziell gegen diese Gefahren abgesichert sind. Bundesweit verfügen nur etwas über die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung.

Und immer wenn uns die aktuellen Ereignisse einholen, wird auch diskutiert, eine solche Elementarschadenversicherung verpflichtend einzuführen. Doch trotz der Einschätzung der Justizminister:innen und auch der Bewertung der Bundesregierung aus dem Jahr 2022, dass es gegen eine solche Pflichtversicherung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gebe, trotz einer Initiative des Bundesrates aus dem Jahr 2023, eine elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit einzuführen und auch der Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz vom März dieses Jahres zögert die Bundesregierung immer noch.

Es ist vor allem die FDP im Bund, die dieses Vorhaben im Einklang und als Sprachrohr der Versicherungswirtschaft maßgeblich blockiert. Ich kann allen die sehr erhellenden Erläuterungen der Satire-Sendungen vergangener Woche empfehlen! Eine Versicherungswirtschaft, die im Übrigen derzeit teilweise gar keine Elementarschadenversicherungen anbietet oder Menschen in Risikogebieten so horrende Beiträge verlangt, dass diese einfach nicht bezahlbar sind. Oder Entschädigungen werden verweigert, weil das Wasser aus der „falschen Richtung“ kam. Statt der bisherigen Praxis von staatlichen Ad-hoc-Hilfen muss die Bundesregierung endlich den Weg für ein langfristige, finanzielle Risikoprävention mit einer flächendeckenden Elementarschaden-Versicherung für Großschadenereignisse gesetzlich ebnen. Die finanzielle Belastung kann durch die Versicherungspflicht für alle maßvoll sein. Im Schadenfall ist die finanzielle Belastung um ein Vielfaches höher und existenzbedrohend.

Hochwasserschäden sind die Folgen der massiven Klimaveränderungen und die Versicherung greift erst, wenn der Schaden eingetreten ist. Wir müssen alles daran setzen, den Klimawandel zu bremsen, in dem die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen drastisch reduziert werden. Da wäre auch eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes, wie von uns vorgeschlagen, ein wichtiger Schritt gewesen, indem Klimaschutz zur Pflichtaufgabe wird. Denn das hätte es den Kommunen viel leichter gemacht, Finanzen für den Klimaschutz einzusetzen. Bauen auf Hochwasserrisikoflächen ist tabu. Flächen müssen entsiegelt und dürfen gar nicht erst versiegelt werden. Die unsäglichen Schottergärten müssen beseitigt werden.

Also handeln Sie endlich konsequent beim Klimaschutz auch im Bund! Bundeskanzler Scholz macht hier keine gute Figur! Und es reicht eben nicht, dass er sich genau wie manch anderer in Gummistiefeln die Lage vor Ort anschaut. Er muss handeln und sich ehrlich machen. Denn nach wie vor behauptet er, dass in Sachen Klimaschutz alles getan würde. Dabei bescheinigte der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung erst vor wenigen Tagen das Scheitern der Bundesregierung bei der Einhaltung der Klimaschutzziele bis 2030. Wenn sich der Bundeskanzler endlich ehrlich zur Klimakatastrophe und der Bedrohung der Menschheit äußern würde, könnte er auch den Hungerstreik von Klimaaktivisten in Berlin beenden, die unter dem Motto „Hungern, bis ihr ehrlich seid“ seit März dieses Jahres genau das einfordern.“

 

Magdeburg, 12. Juni 2024