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Künftiger Umgang mit Betreuungsgeld – 30 Mio. Euro für Verbesserung der Kinderbetreuung

Zum künftigen Umgang mit dem Betreuungsgeld in Sachsen-Anhalt erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann

Zum künftigen Umgang mit dem Betreuungsgeld in Sachsen-Anhalt erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„In der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses des Landtages wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE verhandelt, der sich auf den zukünftigen Umgang mit den für das Betreuungsgeld eingestellten Bundesmitteln bezog.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 21.07.2015 klar, dass das Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die LINKE möchte die für das Betreuungsgeld eingestellten Bundesmittel nicht verfallen lassen, sondern für Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung einsetzen. Da es sich ca. um 30 Mio. Euro handelt, die dabei auf Sachsen-Anhalt entfallen würden, sollte auch der Landtag in dieser Debatte ein klares Signal geben.

Trotz umfangreicher Änderungen der Koalitionsfraktionen am Antrag der LINKEN wurde diese Auffassung von allen Fraktionen geteilt. Einstimmig sprach sich der Sozialausschuss dafür aus, die Mittel der so genannten „Herdprämie“ der Kinderbetreuung im Land zu Gute kommen zu lassen - und das ist auch gut so.“

Magdeburg, 08. Oktober 2015