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Kostenübernahme mit konkreten Qualitätsmerkmalen verbinden

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, einen Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu erarbeiten, erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Erstattung der Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf gesetzlicher Grundlage passiert. Demnach ist auch ein entsprechender Nachtragshaushalt zu befürworten.

Für DIE LINKE ist jedoch wichtig, dass es dabei nicht nur um die Verteilung von Geld geht, sondern mit der Regelung der Kostenübernahme gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten auch konkrete und verbindliche Standards und Qualitätsmerkmale für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verbunden werden. Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Die klare zeitliche Begrenzung der Verweildauer von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften
  • Die ausreichende und umfassende Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch qualifiziertes Personal
  • Die grundsätzliche Orientierung auf kleinere Gemeinschaftsunterkünfte
  • Die Gewährleistung von Standards, die dem Recht auf Privatsphäre von Flüchtlingen und Asylsuchenden entsprechen sowie
  • Die Einhaltung hygienischer und baulicher Standards in den Unterkünften

Magdeburg, 20. Mai 2015