Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kindertag ist Tag der Freude und Mahnung zugleich

Anlässlich des heutigen Kindertags erklärt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Netzwerk gegen Kinderarmut:

„Der heutige Kindertag ist ein Tag der Freude. Kinder sind das höchste Gut in unserer Gesellschaft und wir sollten alles dafür tun, um den Kindern ein glückliches Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein Leben ohne Armut und ohne Sorgen davor, Mangel oder Hunger leiden zu müssen.

Bundes- und auch Landesregierung schauen jedoch seit Jahren bei der wachsenden Zahl an Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, weg. Seit Monaten ist die von der Bundesregierung versprochene Kindergrundsicherung nicht mehr als ein Gedankenkonstrukt. Es ist absolut würdelos, dass mehr als jedes vierte Kind in Sachsen-Anhalt in Armut aufwachsen muss und der Staat dabei zuschaut. Kinderarmut ist ein großes Thema und die Zahlen steigen immer weiter. Das darf auch von der Landesregierung nicht weiter ignoriert werden.

Ein Sondervermögen für die Bundeswehr wurde ohne großes Lamentieren durchgewunken. Parallel dazu leiden Kinder unter Ausgrenzung und Chancenungleichheit im Land. Damit verhindern wir eine sorgenfreie, glückliche Kindheit und verbauen Kindern und uns allen eine gute Zukunft, in der kein Kind arm bleibt und zugleich gute Bildungschancen hat. Die Linke hat seit Jahren ein umfangreiches Konzept zur gestaffelten Kindergrundsicherung vorgeschlagen: Wir fordern 520 Euro für Kinder bis 5 Jahren, 603 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und 630 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren bis zum Schulabschluss.

Solange die Kindergrundsicherung nur ein Papiertiger ist, muss jetzt kurzfristig das Kindergeld auf 328 Euro monatlich erhöht und bei SGB II-Empfängern auf Leistungen nicht angerechnet werden. Finanziell schwächere Familien sollten zudem Zuschläge von bis zu 300 Euro im Monat für Klassenfahrten und neues Schulmaterial beantragen dürfen.“

 

1. Juni 2024