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Kinderförderungsgesetz jetzt verfassungskonform ausgestalten

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„Ersten Berichten zum heutigen Urteil zufolge sieht das Landesverfassungsgericht den Paragraphen 12b als nicht verfassungskonform an. Dieser regelt die Finanzierung des gemeindlichen Defizits, welches sich zu jeweils 50 % Eltern und Gemeinden teilen.

Das Urteil ist zu begrüßen, da Paragraph 12b einen unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt und aus unserer Sicht hauptverantwortlich für übermäßig steigende Elternbeiträge ist.

Das Urteil muss zunächst gründlich ausgewertet und auf weitere Folgen untersucht werden. Fakt ist jedoch: Die Landesregierung ist jetzt gefordert nachzubessern.“

Magdeburg, 20. Oktober 2015