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Kein Freibrief für Duldung von Lohndumping und Billigvergabe bei öffentlichen Aufträgen

Guido Henke: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute entschieden, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürfen. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Stadtumbau und Wohnungspolitik:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute entschieden, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürfen. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Stadtumbau und Wohnungspolitik:

„Die Entscheidung des EuGH steht unter einem schlechten Stern – sie darf keinesfalls als Freibrief für die Duldung von Lohndumping und Billigvergabe bei öffentlichen Aufträgen missbraucht werden.

Die unverändert aktuelle Forderung der LINKEN, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Kalkulation von Personalkosten beim Bieter nicht zu vernachlässigen, zielt darauf, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, da gerade Personalkosten häufig die einzige Möglichkeit bieten, Preise zu drücken. Die bekannte Folge sind dann völlig inakzeptable Löhne.

Die EuGH-Entscheidung darf zudem nicht dazu herhalten, die platte Logik des „Wirtschaftlich = billig“ neu zu beleben, die Auswirkungen wären für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die - oftmals mittelständischen - Bieter ebenso verheerend wie ruinös, von volkswirtschaftlichen Effekten ganz zu schweigen.

DIE LINKE fordert von der öffentlichen Hand, bei der Auftragsvergabe die Einhaltung von Mindeststandards, Personalkosten inbegriffen, konsequent als Maßstab anzulegen. Alles andere wäre das berühmte Sägen an dem Ast, auf dem man gerade sitzt.“