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Hilfe für syrische Flüchtlinge - Wirksamkeit des Landtagsbeschlusses fraglich

In der letzten Sitzung des Landtages verabschiedeten die Abgeordneten einen Antrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch das Land Sachsen-Anhalt. Die Aufnahme soll ergänzend zu dem 5000 Plätze umfassenden Bundesaufnahmeprogramm erfolgen und durch Erlass einer Aufnahmeanordnung umgesetzt werden.

Wie sich heute in der Fragestunde des Landtages zeigte, bestätigen sich die Befürchtungen der LINKEN, aber auch zahlreicher Flüchtlingsorganisationen: Voraussetzung für die Aufnahme ist es wie im Bundesprogramm auch, dass die hier lebenden Verwandten per Verpflichtungserklärung den vollständigen Lebensunterhalt der Flüchtlinge sichern. Für viele Familien ist dies jedoch nicht leistbar und stellt eine nicht zu nehmende Hürde dar. Laut der heutigen Auskunft des Innenministers soll der konkrete Umfang der Verpflichtungserklärung per Verwaltungsrichtlinie „demnächst“ geklärt werden.

Für DIE LINKE steht fest: Die reale Wirksamkeit des Landtagsbeschlusses zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen hängt unmittelbar von der Gestaltung der Aufnahmebedingungen ab. Diese humanitäre Hilfe von der Finanzkraft der Familien und der Flüchtlinge abhängig zu machen, ist schlichtweg zynisch.

Die Landesregierung ist aufgerufen, die Hürden für die Hilfsleistung möglichst gering zu halten und sich am Beispiel der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen zu orientieren, die z.B. Kosten für die Gesundheitsversorgung aus der Verpflichtungserklärung herausgenommen haben. Den Familien und den Flüchtlingen muss möglichst schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Magdeburg, 18. Oktober 2013

Henriette Quade
asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin