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Henriette Quade zu TOP 20: Optionszwang vollständig abschaffen

Als sich 1999 die rot-grüne Bundesregierung auf den Weg machte, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und zu einer prinzipiellen Akzeptanz von Mehrstaatigkeit - gesellschaftlich wie rechtlich - zu kommen, traf dies auf einen erbitterten Widerstand und eine mittlerweile - im negativen - legendäre Kampagne von CDU und CSU. Im Bundesrat konnte dieser Ansatz der Akzeptanz der Mehrstaatigkeit nicht gehalten werden, und im Ergebnis eines Kompromisses schufen SPD, Grüne und FDP den sogenannten Optionszwang, der in Deutschland geborenen Kinder nicht in Deutschland geborener Eltern zwar die Möglichkeit einräumt, zwei Pässe zu führen, sie aber zu einer Entscheidung bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatbürgerschaften zwingt.

Die Optionspflicht ist ein bürokratisches Monster, sie ist rechtlich mehr als umstritten, da sie den vom Grundgesetzt aus gutem (nicht nur historischen)Grund verbotenen Entzug der Staatsbürgerschaft ermöglicht, sie führt zu enormen Ungerechtigkeiten, sie zwingt junge Menschen zu einer unnötigen Entscheidung, sie konterkariert Integration und zeigt, wo die tatsächlichen Integrationsverweigerer zu finden sind. Vor allem aber führt sie zu Staatbürgern zweiter Klasse, die dann eben doch keine "richtigen Deutschen" sein sollen und diskriminiert insbesondere türkische Staatsbürger, weil die Optionspflicht für Bürger der EU und der Schweiz nicht gilt.

DIE LINKE hält diesen grundsätzlichen Ansatz im Staatsbürgerschaftsrecht, der eher auf Ausgrenzung als auf Offenheit, eher auf Blutslinien als auf die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, lieber auf juristische Traditionslinien des Nationalsozialismus als auf Kosmopolitismus und -um es nicht ganz so abstrakt zu machen- schlichtweg auf gesellschaftliche Realität setzt- für falsch.

Den Optionszwang abzuschaffen, ist deshalb ein richtiger Schritt, er ist notwendig und er ist auch überfällig.  Meine Partei hat den Optionszwang von Anfang an scharf kritisiert, meine Fraktion wird dem hier vorliegenden Antrag deshalb zustimmen und unterstützen.
  Angesichts der warmen Worte die wir von der Landesregierung zur Entwicklung einer Willkommenskultur und zum postulierten eigenen Interesse an Integrationsmöglichkeiten gehört haben, gehe ich auch davon aus, dass die Koalitionsfraktionen diesem Antrag zustimmen.

Ich sage aber auch: Die Abschaffung der Optionspflicht ist nur ein notwendiges Element auf dem Weg zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrechtes. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag auf Bundesebene und seine Umsetzung zeigt sich auch: Es braucht diese Bundesratsinitiative und die breite Unterstützung durch die Länder. Denn anders als angekündigt will dieses Bundesregierung den Optionszwang eben nicht vollständig abschaffen, sondern an verschiedene Bedingungen knüpfen. Neben der Geburt in Deutschland soll nun nämlich auch noch ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland, mindestens 12 Jahre, vier davon zwischen 10. und 16. Lebensjahr, und eine Schulabschluss nachgewiesen werden, was erneute Hürden schafft, was erneute bürokratischen Irrsinn schafft, und was erneute Benachteiligung bereits Benachteiligter schafft, und auch deshalb ist diese Bundesratsinitiative eine absolut notwendige und ich werbe für die Unterstützung dieses Antrages.