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Henriette Quade zu TOP 16: Zeitgemäße räumliche Aufenthaltsbeschränkungen

Die Residenzpflicht ist eine im Vergleich zum Rest Europas deutsche Einmaligkeit. Sie ist Teil und sie ist besonders spürbarer Teil einer Reihe von Sondergesetzen, die ausschließlich für Nichtdeutsche gelten. Besonders spürbar ist sie deshalb, weil sie unmittelbar in den Alltag der von ihr betroffenen Menschen eingreift. Besuche bei Verwandten, Besuche bei Beratungsstellen in einem anderen Bundesland, Reisen - all das, was für uns ganz normal ist, ist für diese Menschen eben nicht normal, sondern ist einer zusätzlichen Hürde unterworfen und bedarf einer Sondergenehmigung.

Die Situation bundesweit hat sich in den letzten Jahren durchaus ein Stück weit gewandelt. War vor einigen Jahren noch die Beschränkung auf den Landkreis oder auf den sogenannten Aufenthaltsbereich die Regel, ist das jetzt ein Stück weit anders. Wir haben momentan in der Bundesrepublik einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2011 nahezu als letzte Amtshandlung des scheidenden Ministers Hövelmann die Residenzpflicht erfreulicherweise gelockert. Das war richtig, notwendig und - auch das muss man ganz deutlich sagen - überfällig. Genau das haben außerparlamentarische Initiativen jahrelang eingefordert.

Aber natürlich löst dies das grundsätzliche Problem der Residenzpflicht nicht. Als gesetzliche Vorgabe des Bunds ist die Pflicht nach wie vor wirksam. Es bleiben die Probleme beim Verlassen des Bundeslandes. Es bleibt das ganz grundlegende Problem eines politisch motiviert künstlich geschaffenen Straftatbestandes, den nur Nichtdeutsche erfüllen können. Das halten wir für grundsätzlich falsch. Das halten wir im Sinne der Rechtssystematik für fatal. Das erachten wir als rechtspolitisch falsch. Wir halten es für ungerecht. Schließlich halten wir es auch für nicht notwendig.

Wer glaubt, mit der Lockerung der Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt gäbe es in diesem Land keinen Handlungsbedarf mehr, der irrt. Seit dem 1. Februar 2011, also seit dem Wirksamwerden des Erlasses, wurden im Land 1 031 Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen räumliche Beschränkungen geführt. Davon wurden 323 Verfahren tatsächlich gerichtsanhängig. Das zeigt, die Residenzpflicht wirkt selbst in ihrer gelockerten Form auch in Sachsen-Anhalt zum Nachteil der Betroffenen. Sie führt nach wie vor zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand.

Nun gab es im Zuge der Koalitionsverhandlungen einen Moment, in dem die interessierte Öffentlichkeit mit der Nachricht, die Residenzpflicht werde abgeschafft, überrascht wurde. Das wurde von der Unionsfraktion dann doch wieder zurückgeholt. Es ist nur eine Lockerung vereinbart, das ist bereits beschrieben worden. In den Kernpunkten orientiert sich der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD ja genau an den inhaltlichen Kernpunkten des Koalitionsvertrages auf der Bundesebene. Auch sonst ist der Alternativantrag ein ganz typisches Werk der Koalition. Bekenntnisse ja, auch gern einmal vergleichsweise progressiv. Aber um Himmels Willen keine konkrete Verpflichtung zum entsprechenden Handeln.

Wenn Sie als Koalition der Meinung sind, dass die von Ihnen aufgelisteten Eckpunkte richtig sind: Was hindert Sie dann daran, diese im Land umzusetzen, solange das Bundesgesetz noch nicht da ist?

Mehr will der Antrag der GRÜNEN im Übrigen gar nicht. Meine Fraktion - das sage ich ganz deutlich - hätte diesen Antrag so auch nicht gestellt, eben weil er nicht mehr will. Wir haben deutlich weitergehende Vorstellungen. Unser Ziel ist die Abschaffung der Residenzpflicht. Das bewirkt dieser Antrag nicht. Es geht lediglich um eine weitere Lockerung, wie sie in anderen Bundesländern praktiziert wird.

Wir werden dem Antrag der Kollegen von den GRÜNEN zustimmen, weil das in die richtige Richtung geht und weil Sie immer wieder mit den Zwängen und Notwendigkeiten von Koalitionen argumentieren.

Ich kann mir vorstellen, dass die Verhandlungen zwischen CDU und SPD gerade in dem Bereich nicht ganz einfach sind. In Koalitionen muss man Kompromisse eingehen, darin setzt sich keiner lupenrein durch. Aber dieser Antrag, den Sie hier als Alternativantrag vorgelegt haben, ist das Papier nicht wert, auf das er gedruckt ist. Sie schreiben darin, was Sie wollen, sind aber nicht bereit, etwas dafür zu tun, und lassen den Minister Hürden vortragen, die so nicht vorhanden sind.

Auch in diesem Politikfeld zeigen Sie mit diesem Alternativantrag tatsächlich einen weiteren Beleg für die politische Lähmung dieser Koalition.