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Henriette Quade zu TOP 13: Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt dauerhaft sichern

DIE LINKE schätzt die Arbeit der Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt hoch und wir wollen, genau wie sie liebe Kollege_ innen der Grünen die Existenz dieser Beratungsangebote dauerhaft sichern. Und ist es zudem Anliegen,
 die Arbeits- und Einkommensbedingungen der dort tätigen Fachkräfte angemessen und existenzsichernd zu gestalten. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Beratungsangebote bei uns im Land. Damit komme ich zu Ihrem Antrag selbst.

Es lohnt sich, diesen Antrag in einem etwas erweiterten Kontext zu betrachten. Die  Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt waren Bestandteil des Prozesses der Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft. Im entsprechenden Bericht der Projektgruppe vom September 2011 sind diese enthalten. Dort findet man u.a. auch detaillierte Angaben zu den Fallzahlen, zur Zielgruppe, zur finanziellen Förderung, zu den Aufgaben und zu den rechtlichen Grundlagen der Beratungsstellen.

Die Aussage in der Begründung des bündnisgrünen Antrags, es existiere eine Richtlinie, die einen Personalschlüssel von 1,75 VZE vorgibt, ist allerdings  nach unserer Recherche nicht zutreffend. Der Bericht zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft spricht von einer freiwilligen Leistung des Landes, die gemäß Landeshaushaltsordnung per Zuwendungsbescheid gefördert wird. Auch eine Nachfrage im zuständigen Fachreferat des MJ bestätigte dies: Eine Richtlinie existiert nicht, gefördert wird auf Basis von Fördergrundsätzen.

Auf jede der vier Beratungsstellen entfallen 1,625 VZE, insgesamt sind es 6,5 VZE. Damit bleibt die Landesregierung jedoch auch hinter ihren eigenen Fördergrundsätzen zurück und erfüllt sie nicht, denn auch diese sehen eine Förderung von 1,75 VZE vor und auch das ist alles anderen als einen üppige Personal- geschweige denn Gehaltsausstattung vor. Es stellt sich doch die Frage: Warum stellen sie Fördergrundsätze auf, wenn sie sie nicht einhalten?
Die Fördersumme aller vier Beratungsstellen beträgt seit Jahren unverändert 204.100 €. Damit geht es diesen Beratungsstellen wie allen Beratungsangeboten in Sachsen-Anhalt. Die Landesförderung, die seit Jahren konstant ist, berücksichtigt weder Tarifsteigerungen noch gestiegene Sach- und Nebenkosten und genau das wird der wichtigen Aufgabe die diese Beratungsstellen wahrnehmen nicht gerecht.

Der Prozess der Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft ist seit Jahren ein Dauerbrenner im Sozialausschuss. Gut, jetzt kann man sagen, dass die hier diskutierten Beratungsstellen nicht mehr in die laufenden Debatten im Sozialausschuss eingebunden sind, weil die Zuständigkeit für Frauen- und Gleichstellungspolitik in das MJ gewechselt ist. Nichts desto trotz existieren seitens des Sozialministeriums und auch seitens der Koalition Überlegungen, in Zukunft die Beratungsstellenlandschaft gesetzlich regeln zu wollen. Dies ist auch eine Forderung meiner Fraktion. Deshalb greifen wir diesen Punkt in unserem Änderungsantrag auf. Es sollte trotz Ressortwechsels möglich sein, zumindest zu prüfen, ob auch die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt in ein Beratungsstellengesetz des Landes aufgenommen werden könnten. Diese Möglichkeit wollen wir mit unserem Änderungsantrag aufmachen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, den Punkt 1 Ihres Antrages haben wir übernommen.  Der Bericht zur Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft gibt sehr detailliert Auskunft über alles Wissenswerte rund um die Beratungsangebote in unserem Land. Der Bericht selbst stammt aus dem Jahr 2011, basiert jedoch, z.B. was die Fallzahlen betrifft, auf Daten aus dem Jahr 2009. Hier wäre es also gut, sich von der Landesregierung neue Zahlen vorstellen zu lassen.