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Henriette Quade zu TOP 12: Rechte Gewalt sichtbar machen, Gerechtigkeit für Opfer und Angehörige ermöglichen

Der Antrag, welcher der heutigen Beschlussempfehlung zugrunde lag, hatte den großen Charme, sowohl an die Landesregierung als auch an die Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Inneres und Sport konkrete Aufträge zu formulieren. Sehr klar war beschrieben, womit wir uns befassen sollten, was zu untersuchen war und wofür sich die Landesregierung darüber hinaus auf Bundesebene einsetzen sollte.

Der Antrag wie auch der Änderungsantrag meiner Fraktion griffen damit nicht nur die aktuelle gesellschaftliche Debatte auf, um Konsequenzen aus den Erkenntnissen, die wir heute über das Wirken des NSU haben, zu ziehen. Beide bezogen sich ausdrücklich auf die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Untersuchungsausschüssen und deren Empfehlungen an unterschiedliche politische und behördliche Ebenen.

Wie gesagt, das war die Stärke der Ursprungsanträge. Die Beschlussempfehlung hat diese Stärke deutlich nicht. Sie liest sich wie eine Antwort des Ministeriums. Dort, wo wir in den Ursprungsanträgen über die Art und Weise der Überprüfung bislang nicht geklärter Tötungsdelikte auf eine mögliche rechtsextreme Tatmotivation abstimmen lassen wollten, befürwortet die Beschlussempfehlung lediglich die Überprüfung. Ich sage es einmal ein bisschen salopp: Ja, was denn sonst? Insofern ist es völlig irrelevant, ob diese Beschlussempfehlung jetzt beschlossen wird oder nicht. Es macht nichts besser, es macht nichts schlechter. Es ändert schlichtweg nichts.

Da Sie die Beschlussempfehlung in dieser Art vorgelegt haben, ist wohl davon auszugehen, dass genau das Ihr Ziel ist. Dann hätten Sie die Anträge auch schlichtweg ablehnen können.

Sie entzogen sich der politischen Auseinandersetzung durch Schweigen. Ich finde, das ist ein Armutszeugnis. Da ich nicht davon ausgehen will, dass Sie Ihre Entscheidung nicht begründen können, muss ich davon ausgehen, dass Sie es nicht wollen. Genau das ist das Problem. Es ist das Wesen der parlamentarischen Demokratie, sich mit Entscheidungen auseinanderzusetzen und sie zu begründen.

Es mag sein, dass es in Ihren Augen bislang eine kluge und gute Tradition im Umgang mit aus Ihrer Sicht schwierigen Anträgen ist, diese zu überweisen und dann irgendwann mit einer Beschlussempfehlung um die Ecke zu kommen, die mit den ursprünglichen Anträgen nichts zu tun hat. Für eine Verfahrensweise im Parlament halte ich das schlichtweg für ungeeignet. Sie ist weder dem Thema noch der Arbeit des Parlaments angemessen. Im Übrigen habe ich starke Zweifel, dass genau diese Arbeitsweise geeignet ist, Menschen für die parlamentarische Demokratie zu gewinnen.

Ich sagte es bereits: Die Beschlussempfehlung spricht sich für die Befürwortung der Überprüfung aus. Das tut meine Fraktion auch. Deswegen werden wir uns, wie in beiden Ausschüssen, bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Die Kritik schmälert das in keiner Weise.