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Henriette Quade zu TOP 12: Neuorientierung des Amtes der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Sachsen-Anhalt

Wir begehen in diesem Jahr den 25. Jahrestag der friedlichen Revolution und das zwanzigjährige Bestehen des Amtes der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Beides wird uns an unterschiedlicher Stelle mit unterschiedlichen Schwerpunkten noch beschäftigen. Beides ist Anlass, inne zu halten und zurück zu schauen, aber auch nach vorn, und ich kann für meine Fraktion feststellen: Wir teilen ausdrücklich den ersten Absatz des Antrages des Koalitionsfraktionen und würdigen und erkennen die Arbeit der Landesbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Nicht nur wegen der unterschiedlichen Begegnungen und Gespräche, bspw. in der LStU hier in Magdeburg sehen wir, wie vielfältig und facettenreich die dort geleistete Arbeit ist, wie wichtig insbesondere die Beratung von Menschen ist, die unter den Folgen in der DDR geschehenen Unrechtes leiden und von welcher Bedeutung es für diese Menschen ist, eine Anlaufstelle zu haben und mit ihren ganz unterschiedlichen individuellen Problemen Ansprechpartnerinnen zu haben.

Wir teilen ausdrücklich auch den Ansatz, über eine Neuausrichtung der Arbeit des Amtes zu diskutieren und es ist bekannt, dass meine Fraktion das Instrument der Anhörung sehr schätzt und auch in diesem Fall halten wir die beantragte Anhörung, selbstverständlich unter Einbeziehung der Betroffenen Verbände, für sachdienlich und angebracht.

Allerdings nehmen Sie mit ihrem Antrag und der darin formulierten Zielstellung der Anhörung in einem entscheidenden Punkt ein mögliches Ergebnis einer Debatte um eine Neuausrichtung des LStU vorweg: nämlich, dass am Ende in jedem Fall die Verstetigung des Amtes stehen soll. Das ist in unseren Augen ein falscher Ansatz, denn wer es ernst meint, mit einer Diskussion um die Neuausrichtung, der muss vor allem Dingen eines: Sie ergebnisoffen führen.

Mit dem im Antrag formulierten Ansatz tun Sie aber genau das nicht, und dies ist der Grund dafür, warum meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen wird. Um das klar zu sagen: Wir stellen weder in Frage, dass die Aufarbeitung und die Forschung nach wie vor nötig sind, noch dass Betroffene und Opfer Beratung brauchen, dass sie eine Anlaufstelle brauchen, noch geht es uns darum, zu konstatieren, dass die bisher geleistete Arbeit keinen Wert hätte.

Nein, was wir in Frage stellen, ist, ob die unterschiedlichen Aufgaben, die die LStU hat, in einem Amt, in einer Behörde, tatsächlich richtig angesiedelt sind. Denn natürlich ist es von staatlichem Interesse und auch in staatlicher Verantwortung, dass beraten wird und dass aufgearbeitet und geforscht wird. Aber - und ich will den Vorsitzenden des Beirates der Stiftung Aufarbeitung Berlin, Prof. Maser zitieren-, der in seinem Leserbrief vom 20. März zutreffend feststellt: „Zunächst wäre kritisch zu evaluieren, was bisher- besonders durch Edda Ahrberg- geleistet wurde und welche Aufgaben auch in Zukunft zwingend durch eine eigene Behörde wahrgenommen werden müssen. Wie soll/ kann sich in Auskunft die "Aufklärungsarbeit der Landesbeauftragten gegenüber den Aktivitäten der Landeszentrale für politische Bildung, der Stiftung Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt und der zeitgeschichtlichen Forschung positionieren? Doppel- und Mehrfachstrukturen braucht die Aufarbeitung der SED-Diktatur auch in Sachsen-Anhalt nicht.“ Prof. Maser erfasst damit aus unserer Sicht treffend das Problem, über das wir in einer Debatte über eine Neuausrichtung reden müssten und das hieße für uns, dass die Verstetigung des Amtes nicht am Anfang sondern gegebenenfalls am Ende stehen könnte.

Wir gehen davon aus, dass insbesondere die Forschung und die wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit in den Händen und an den Orten der Wissenschaft, also vor allem an den Universitäten und Hochschulen richtig aufgehoben wären. Nicht nur vor dem Hintergrund der Debatte um die finanziellen Mittel für die Hochschulen im Zuge der Sparpolitik der Landesregierung und des Wegfalls ganzer Studiengänge wäre es deshalb lohnend und richtig, das Augenmerk auch auf die Studienangebote und die Möglichkeit für Forschung zur Aufarbeitung der jüngsten Vergangenheit an den Hochschulen zu legen.

Wir werben darum, die notwendige Debatte um die Aufgaben, mit der aus unserer Sicht ebenso notwendigen Debatten um die dafür geeigneten Strukturen zu verknüpfen und sie tatsächlich ergebnisoffen zu führen, meine Fraktion wird sich dem nicht verschließen.