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Henriette Quade zu TOP 11: Optionszwang vollständig abschaffen

Ich habe in vergangenen Debatten mehrfach auf die erhebliche Diskrepanz zwischen der Zielstellung eines Antrages und der dann tatsächlich dann im Innenausschuss getroffenen Beschlussempfehlung hingewiesen. Auch in diesem Fall ist diese Kritik mehr als angebracht, wieder haben wir es eher mit einem Sachstandsbericht  als mit einem politischen Beschluss zu tun, aber auch das ist ja eine politische Aussage.

Der Antrag der zu Beginn des Jahres hier im Hohen Hause eingebracht wurde, thematisierte die Lücke und die Schwachstellen, die die auf Bundesebene auf Basis des Koalitionsvertrages von CDU und SPD getroffene Neuregelung zum Optionszwang aufweist. Sie hebt den Optionszwang nur für in Deutschland geborene Kinder auf, sie macht einen ununterbrochenen Aufenthalt zur Voraussetzung, sie schafft Ungerechtigkeit zwischen den Generationen, sie stellt neue bürokratische Hürden.

Der Antrag forderte deshalb zu Recht, genau diese Fehler zu beheben und die Unterstützung der Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, die darauf abzielte, den Optionszwang nicht nur für die in Deutschland geborenen Kinder und diejenigen, die die festgelegten Kriterien erfüllen, sondern für alle von der Optionspflicht Betroffenen vollständig abzuschaffen.
Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung des Innenausschusses behält zwar wie üblich den Titel des Antrages „Optionszwang vollständig abschaffen“ bei, hat aber ansonsten damit absolut nichts gemein. Im Gegenteil, der Text der BE konterkariert ihren Titel. Meine Fraktion wird die BE deshalb wie auch im Ausschuss ablehnen.

Ich sage es erneut: Das Prozedere, einen Antrag zu dem sich die Koalition nicht einig wird, in den Ausschuss zu überweisen um dann einen Sachstandsbericht zur gegenwärtigen Gesetzeslage zum Gegenstand politischer Beschlussfassung zu machen, hat nur funktional etwas mit einem Kompromiss zu tun.  Wenn sie keine gemeinsame Position finden und die CDU den koalitionsinternen Streit in Fragen der Asyl- und Integrationspolitik sich letztlich immer durchsetzt, dann können sie die entsprechenden Anträge gleich ablehnen. Das wäre in der Sache immer noch unerfreulich, aber zumindest ehrlicher.