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Henriette Quade zu TOP 10: Verfolgte Minderheiten im Irak und Syrien schützen

Auch diese Beschlussempfehlung wird meine Fraktion ablehnen. Wie auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt wird hier lediglich die gegenwärtige Situation beschrieben und zum Gegenstand eines Beschlusses gemacht.

Wenn ich mir den Ursprungsantrag anschaue, dann haben wir darin ja durchaus auch sehr allgemein ein Bekenntnis zur Notwendigkeit eingebaut, den Menschen zu helfen, die von der Terrororganisation "Islamischer Staat" verfolgt werden. Dieses Bekenntnis ist zweifellos richtig, es muss aber auch konkret gemacht werden und genau die Punkte, mit denen wir und auch die Kollegen der Grünen es konkret gemacht haben, haben sie mit dieser Beschlussempfehlung gestrichen.

Uns ging es, mit dem Änderungsantrag der Grünen, den wir ja auch übernommen haben, um eine unbegrenzte und eben nicht durch ein Programm limitierte Aufnahme von Menschen, die auf der Flucht vor dem IS sind. Uns ging es darum, den Gestaltungsrahmen, den das Land hat zu nutzen und die tatsächliche Aufnahme von Geflüchteten zu erleichtern, indem die finanziellen Hürden für den Nachzug von Familienangehörigen entfallen sollten, indem ein Aufenthalt entsprechend 23 Aufenthaltsgesetz ermöglicht wird, indem sich das Land für die Aussetzung der Dublin-Verordnung stark macht, zumindest doch für diese ja wohl in unser aller Augen schutzbedürftigen Menschen.

Das alles wollen Sie offensichtlich nicht, um das festzustellen, brauchten Sie eine Ausschussüberweisung, jetzt haben wir hier wieder eine Beschlussempfehlung, die ohne jegliche Auswirkung und Konsequenz bleibt und stellen im Punkt 4 fest, dass  genau das der Verantwortung des Landes gegenüber Flüchtlingen entspräche. Das teilen wir ausdrücklich nicht, deswegen lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab.