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Henriette Quade zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Sich mit der Zukunft des Amtes der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes auseinanderzusetzen, heißt, zwei grundlegende Fragen zu beantworten: zum einen die Frage, ob es 25 Jahre nach der Wiedervereinigung die historische und politische Aufarbeitung der DDR und die anlaufenden Beratungsstellen für Opfer und Betroffene noch braucht und zum anderen die Frage, wie es sie braucht.

Bei der ersten Frage fällt es mir nicht schwer, diese mit einem klaren Ja zu beantworten. Bei der Frage des Wie wird es naturgemäß schwieriger und differenzierter. Wir begrüßen es ausdrücklich, sich der Aufarbeitung der DDR nicht nur mit Fokus auf die Rolle der Stasi und über die Stasi-Unterlagen zu nähern, sondern hier einen deutlich weiteren und umfassenderen Ansatz zu wählen. Denn die DDR war weit mehr als die Stasi, und Aufarbeitung zu fördern und zu betreiben, heißt, die Rolle der Massenorganisation der DDR in den Fokus zu nehmen, allen voran die SED, heißt, in den Blick zu nehmen, welche Wirkungszusammenhänge es gab, heißt zu analysieren, heißt, gesellschaftliche Entwicklungen in der DDR zu untersuchen, um zu umfassenden Bildern zu kommen.

Nur so kann man dem Ziel der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung näherkommen. Das halte ich für eine wesentliche Voraussetzung, um Opfern tatsächlich umfassende Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, denn zu Gerechtigkeit gehört weit mehr als politische Rehabilitierung und gehört auch weit mehr als individuelle Entschädigung. Es gilt auch, Konsequenzen aus der Aufarbeitung der Vergangenheit zu ziehen, und zwar nicht nur in der Frage der Beurteilung der DDR, sondern auch für das Hier und Heute.

Für meine Fraktion ist eine Konsequenz daraus: Die Vorstellung, es könne nur die eine staatliche Aufarbeitungsbehörde geben, deren Beurteilung und Wertung als die eine richtige gilt, halten wir für irrig. Aufarbeitung braucht vieles. Wenn sie ernst und umfassend gemeint ist, braucht sie die Untersuchung unterschiedlicher Phänomene, unterschiedlicher Lebensbereiche, sie braucht Forschung, sie braucht Zeitzeugenarbeit, sie braucht die wissenschaftliche und die politische Freiheit, zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen und Bewertungen zu kommen.

So wie es für alle Bereiche der Wissenschaft gilt, gilt es erst recht für die Aufarbeitung der Geschichte der DDR, die im Unterschied zu mir persönlich für viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, auch ein Stück der eigenen Geschichte ist. Es gibt nicht die eine universelle wissenschaftliche Wahrheit über die DDR. Die Idee einer Aufarbeitungsbehörde, wie sie sich im Namen widerspiegelt, so unzweifelhaft ich die Notwendigkeit der Aufarbeitung finde, und der staatlichen Verantwortung für Betroffenenberatung halte ich für problematisch, lehrt uns doch gerade der Blick auf die DDR, dass staatlich vermittelte Wahrheiten und Einstellungen demokratietheoretisch und praktisch mehr als fragwürdig sind.

Wenn nun der Arbeitsauftrag der Beauftragten erweitert werden soll, dann spiegelt sich das zum einen in der Neubenennung wider. Das heißt für uns aber auch, ganz genau auf die Instrumente und die Arbeitsweise zu schauen und diese gründlich zu evaluieren und umfassend auszurichten. Die Beschreibung der Aufgabe der politischen Bildung und der Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen nach unserer Auffassung das Kontroversitätsgebot, wie es beispielsweise für die Landeszentralen für politische Bildung gilt, reflektieren. Ebenso notwendig ist es, diesen Gesetzentwurf nicht nur für sich allein und nicht nur mit Blick auf die Stasi-Unterlagenbehörde und ihre Zukunft zu sehen, sondern im Kontext mit den anderen Institutionen und Strukturen im Land, im Kontext der Institutionen der politischen und historischen Bildung, der wissenschaftlichen Forschung, der Wissensvermittlung und der Aufarbeitung und sie so auch einzuordnen.

Für wichtig halten wir es nach wie vor, genau zu prüfen, welche Aufgabe wo am besten erledigt werden kann und deshalb richtig anzusiedeln ist. Ich teile ausdrücklich die Problemwahrnehmung, dass es der Aufarbeitung nicht dienlich ist, keinen landesgeschichtlichen Lehrstuhl an den Hochschulen zu haben. Ich halte den Ansatz für besser, hier tatsächlich an die Hochschulstrukturen zu gehen und hier die geeigneten Mittel für Forschung zur Verfügung zu stellen. Hier wäre anzusetzen, wenn wir umfassende Aufarbeitung tatsächlich voranbringen wollen.

Meine Fraktion begrüßt schließlich im Gesetzentwurf vorgesehene Anbindung der Beauftragten an den Landtag. Wir können uns das im Übrigen auch für andere Beauftragtenfunktionen sehr gut vorstellen, um die Unabhängigkeit zu stärken.

Meine Fraktion wird der Ausschussüberweisung mehrheitlich zustimmen. Ich werbe dafür, bei allen unterschiedlichen Herangehensweisen und Auffassungen ergebnisoffen und konstruktiv miteinander zu diskutieren, um zuallererst den Bedürfnissen der Opfer und Beratungsnehmerinnen gerecht werden zu können und dem Ziel umfassender und vielfältiger Aufarbeitung im Zusammenspiel mit allen Verantwortlichen, Beauftragten und interessierten Stellen und Institutionen näherzukommen. Das heißt auch, ausgetretene Debattenpfade in Politik und in diesem Hohen Haus zu verlassen. Das fällt nie leicht und in Zeiten bevorstehender Wahlkämpfe erst recht nicht. Ich halte es angesichts des hier behandelten Themas für lohnend.