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Henriette Quade zu TOP 06: Verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit in Sachsen-Anhalt

Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Gewalt gegen Frauen findet alltäglich und mitten unter uns statt, noch immer wird Frauen häufig die Mitschuld an gewalttätigen Verhaltensweisen ihres Partners gegeben. Gewalt gegen Frauen ist kein Randgruppenproblem, sondern in allen sozialen Schichten anzutreffen. Keine Altersgruppe, keine Bildungsschicht, keine soziale Schicht ist davon ausgenommen.
Die Orte der Gewalterfahrungen sind so unterschiedlich wie ihre Akteure: die eigene Wohnung, das zu Hause, der Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, beim Ausgehen, nicht zuletzt das Internet ist auch Raum für Gewalt.

Rund 25 % der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartnerinnen und Beziehungspartner erlebt. Aber auch verbale und psychische Gewalt wird durch den Partner ausgeübt, wie Eifersucht, Dominanzverhalten, Kontrolle und Einschüchterung. Ich halte es für wichtig, sich das an dieser Stelle zu vergegenwärtigen, denn diese subtiler erscheinende Form von Gewalt ist ebenso folgenschwer einzuschätzen wie körperliche Gewalt, wird aber oft von den Betroffenen verschwiegen, bleibt damit unbearbeitet und spiegelt sich in keiner Statistik wieder. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Häusliche Gewalt, die gemachten Gewalterfahrungen führen zu Vereinsamung, lähmender Verzweiflung, Depressionen, chronischen Gesundheitsproblemen und oftmals zu Arbeitsunfähigkeit. Die betroffenen Frauen ziehen sich zurück, nicht wenige zerbrechen an ihrem Unglück. Kinder, die häusliche Gewalt, egal in welcher Form, miterleben, werden und sind automatisch Opfer und ihr Wohl mehr als gefährdet.

Studien geben Hinweise darauf, dass die Quote von Gewalterfahrungen bei Migrantinnen noch höher und die erlittene Gewalt auch öfter mit Verletzungen verbunden. Deshalb ist gerade für Migrantinnen aufgrund der sozialen Lage, dem teilweise geringeren Bildungs- und Ausbildungsniveau, dem Mangel an beruflichen und sozialen Einbindungen sowie dem Fehlen eines vertrauensvollen, engen Beziehungsnetzes der Ausbau niedrigschwelliger, zugehender und anonymer Hilfsangebote wichtig. In diesem Bereich ist es auch erforderlich, gezielt mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

Zunehmend sind auch Männer von Partnerschaftsgewalt betroffen, für diese gibt es jedoch derzeitig nur wenige Hilfsangebote.

Das bisher Genannte erfordert einen schnellen und ungehinderten Zugang der von Gewalt Betroffenen zu einem sicheren, geschützten Ort. In den Frauenhäusern finden diese Frauen und ihre Kinder diesen sicheren, geschützten Ort. Solche Orte sind Frauenhäuser. Das erste Frauenhaus wurde im Übrigen 1976 von der Autonomen Berliner Frauenbewegung gegründet und löste eine wahre Welle von Frauenhausgründungen aus. Das verweist auch auf den nach wie vor schwierigen gesellschaftlichen Kontext - Solange Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung angesehen wird, müssen Gewaltopfer um ihren Schutz, um ihre Würde und um ihr Nichtschuldsein kämpfen.

Frauenhäuser sind im Rahmen von Hilfsangeboten oft die einzigen Einrichtungen, die betroffenen Frauen und deren Kindern – neben Beratung und Unterstützung – vor allem Schutz und Unterkunft zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Eine vom Bundesfamilienministerium  in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2013 kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich für drei Viertel der Frauen, die Beratung gesucht hatten, die Situation gebessert hat. Auch das zeigt wie wichtig die dort geleistete Arbeit ist und wie unverzichtbar diese geschützten Orte sind. Ihren Mitarbeiterinnen, die -wie auch die der Beratungsstellen für die Opfer sexualisierter Gewalt- mit großem Engagement und trotz widriger Bedingungen den Frauen zur Seite stehen, sie beraten, begleiten und unterstützen gilt unser ausdrücklicher Dank.

Mit der Antwort der Landesregierung auf die hier zur Debatte stehende Große Anfrage liegt nun auch für Sachsen-Anhalt zumindest ein „statistischer Situationsbericht“ zu den Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt vor. In den Landkreisen und kreisfreien Städten von Sachsen-Anhalt gibt es 20 Frauenhäuser mit landesweit insgesamt 125 Frauenplätzen sowie 171 Kinderplätzen. Die durchschnittliche  Belegung in den Jahren 2009 bis 2013 ist in der Größenordnung nahezu konstant geblieben und lag bei etwa 70%.  Im Jahr 2013 fanden  688 Frauen und 551 Kinder Schutz in einem Frauenhaus

Aus Sicht meiner Fraktion ergibt sich folgendes grundsätzliche Resümee, das  zunächst durchaus positiv ausfällt:
   

  1. Die Anzahl der Frauenhäuser und die Schutzplätze in Sachsen-Anhalt entsprechen den Empfehlungen des Europarates unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs.
  2. Die regionale Verteilung ist ausgewogen.
  3. Gegenwärtig kann für jede Frau und ihre Kinder eine notwendige Schutzunterbringung - bei einer Überbelegung durch Weitervermittlung in ein anderes Frauenhaus - auf dem Papier ermöglicht werden.


Aber: Es gibt auch zahlreiche Probleme. Trotz auf dem Papier ausreichender Plätze müssen immer wieder Frauen abgewiesen werden bzw. muss versucht werden, ein Platz in einem anderen Frauenhaus zu finden. Das ist auf dem Papier möglich, real bedeutet das große Probleme – es stelle sich bitte jeder hier mal vor, wie es ist als schutzsuchende Frau mit einem anderthalbjährigem Kind nachts von Magdeburg nach Halle fahren zu müsse, um Schutz zu finden.

Obdachlosigkeit, Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen sind offenbar Abweisungsgründe, weil vor allem auf Grund der Personalsituation die Betreuung dieser Frauen schlichtweg nicht leistbar ist. Wohin sollen diese Menschen sich wenden?

  1. Baulicher Zustand der Frauenhäuser: Bei 8 Frauenhäusern besteht erheblicher Sanierungsbedarf.
  2. Brandschutz: Bei 5 Frauenhäusern gibt es Mängel beim Brandschutz.
  3. Barrierefreiheit: Nur die Frauenhäuser in Zeitz und Magdeburg sind barrierefrei. Das widerspricht der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
  4. Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern: Lediglich in Halle und Magdeburg gibt es hierfür eine Fachkraft.
  5. Situation der Mitarbeiterinnen: Fehlende Vorgaben zu Qualifikation und Entlohnung in der Richtlinie zur Förderung von Frauenhäusern auf Landesebene führen zu unterschiedlichen Situationen vor Ort, der Personalschlüssel wird nur in einem Frauenhaus eingehalten. Auch hier müssen wir ein geringes Gehaltsniveau für die Fachkräfte beklagen, das nur sporadisch durch Tarifanpassung verbessert wird. Der beschlossene Zuwachs an Landeshaushaltsmitteln wird für eine generelle aktuelle tarifliche Entlohnung nicht ausreichend sein. Ob dem steigenden Anteil betroffener Frauen mit Migrationshintergrund gerecht werden kann, ist angesichts der Personalsituation fraglich. Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsarbeit, z.B. für ein mehrsprachiges Infomaterial, kann nur aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln betrieben werden und muss damit so manches Mal zurückstehen.
  6. Finanzierung der Frauenhäuser: Eine verlässliche und auf Dauer angelegte, ausreichende Finanzierung, so dass die Arbeit der Frauenhäuser auf einer soliden finanziellen Basis steht, fehlt nach wie vor.


Festzuhalten bleibt also: Bei allen positiven Dingen, die es in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Arbeit der Frauenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen zu verzeichnen gibt, sind  immer noch erhebliche Missstände bei den grundlegenden Voraussetzungen und erforderlichen Rahmenbedingungen für eine notwendige Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit zu verzeichnen.

Gewaltschutz darf nicht an den Kosten scheitern. Es bedarf einer verlässlichen, einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung. Obwohl die Notwendigkeit von Frauenhäusern allgemein anerkannt ist, hat dies bisher nicht zu einer befriedigenden öffentlichen Finanzierung geführt. Zwar gibt es in fast allen Bundesländern Förderprogramme, nach denen im Rahmen von Richtlinien Zuschüsse teils zu den Personal-, teils zu Sachkosten oder zu Investitionskosten gewährt werden, in der Regel reichen sie zur Finanzierung jedoch nicht aus. Zudem handelt es sich hierbei um freiwillige Leistungen, die Frauenhäusern keine Planungssicherheit geben und immer wieder Kürzungen anheimfallen. Eine notwendige Komplementärfinanzierung ist von den Kommunen zu leisten, angesichts der Finanzausstattung der Kommunen aber vielfach schwierig.

Frauenhäuser sind damit überall auf die Gnade der Förderpolitik angewiesen.  Ich bin froh, dass auch Frau Ministerin Kolb diese  Problemsicht dem Grunde nach offenbar teilt:  MDR info vom 25.11.2014 zitiert sie folgendermaßen: „Sie will die Finanzierung gesetzlich regeln – sinnvoll sei das aber nur bundesweit einheitlich: Eine Situation, wo Frauen und Kinder von Gewalt betroffen sind, das ist keine freiwillige Aufgabe, sondern das ist eine Schutzpflicht des Staates. Hier müssen wir dafür sorgen, dass die Betroffenen Zugang zu Zufluchtseinrichtungen und Unterstützung haben."

Genau auf die dafür notwendigen Maßnahmen und Notwendigkeiten zielt unser Antrag ab und ich will an dieser Stelle der Ministerin ausdrücklich den Rücken stärken und die Landesregierung auffordern, ihre Absichtsbekundungen, Bedarfsanalysen, Prüfaufträge endlich und unverzüglich in konkrete, spürbare Maßnahmen mit dem Ziel einer verbindlichen Finanzierung der Frauenhäuser bundesweit münden zu lassen. Bloße Absichtsbekundungen helfen keiner einzigen Frau!

Wir brauchen schneller denn je einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Auch für die notwendige spezielle Kinderbetreuung in den Frauenhäusern fehlt in der Regel das Geld. In Sachsen-Anhalt haben nur 2 von 20 Frauenhäusern spezielles Personal für diese Aufgabe. Wir fordern deshalb im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Finanzierung, auch den Anspruch von Kindern auf qualifizierte pädagogische Arbeit durch entsprechendes Fachpersonal währen ihres Aufenthaltes im Frauenhaus gerecht zu werden. Es muss dabei in jedem Frauenhaus sichergestellt werden, dass die kontinuierliche und konzeptionelle  Arbeit im Kinderbereich durch fest angestellte MitarbeiterInnen, die über eine ausreichende fachliche insbesondere sozialpädagogische Qualifikation verfügen, gewährleistet werden kann. In jedem Frauenhaus sollte den Kindern ein ausreichend großer, eigener Bereich zur Verfügung stehen, der sich an der Größe und Aufnahmekapazität des jeweiligen Frauenhauses orientiert. Den Bedürfnissen von männlichen Kindern schutzsuchender Mütter, die über 14 Jahre alt sind, muss dabei unbedingt Rechnung getragen werden.

Die Tatsache dass hier Anträge von allen Fraktionen zur Debatte stehend zeigt zumindest die Entschlossenheit. Lassen sie uns endlich das Signal der politischen Entschlossenheit in politisches Handeln überführen. Lassen Sie uns im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung im Interesse der schutzbedürftigen Frauen und Kinder gemeinsam nach Lösungen suchen und die Basis dafür schaffen, dass diese schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden.