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Henriette Quade zu TOP 01: Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Prof. Dr. Angela Kolb zum Thema: „Sachsen-Anhalt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung“

Frau Ministerin Kolb, ich will Ihnen sehr herzlich danken, dem Thema Gleichstellung mit der heutigen Regierungserklärung sowohl mit Blick auf die konkrete Situation in Sachsen-Anhalt, als auch mit Blick auf ganz grundsätzliche Überlegungen, Raum verschafft haben. Und so sehr wir in einigen Fragen völlig d’accord gehen, was prinzipiellen Handlungsbedarf angeht und die Frage, welche Themen mehr Aufmerksamkeit verlangen – es wird sie nicht verwundern, dass meine Einschätzung dann doch etwas anders und stellenweise deutlich kritischer ausfällt.

Sie verwiesen mehrfach darauf, welch hohen Stellenwert das Thema Gleichstellung auf der politischen Agenda der Landesregierung habe und haben es als zentrales Politikfeld benannt. Ich will deshalb mit einem Blick auf das Agieren der Landesregierung beginnen und schaue als erstes, nicht nur wegen chronologischer Sinnhaftigkeit, auf den Start der Landesregierung in diese Legislaturperiode.

Gerade einmal 6 der 41 Mitglieder der größten Fraktion dieses hohen Hauses sind Frauen. Interne Konflikte bei der Aufstellung als Fraktion und bei der Besetzung von Funktionen, wurden vom jetzigen Innenminister – sofern Frauen beteiligt waren - als „Eierstockgehabe“, abqualifiziert. Die betroffenen Frauen – und das ist bezeichnend- sahen offenbar keinen anderen Weg, das fraktionsintern zu skandalisieren, als diesen Vorgang öffentlich zu machen. Der Ministerpräsident – der nach ihren Worten heute -  das Thema Gleichstellungspolitik zu seinen persönlichen Schwerpunkten zählt, tat nichts. Er schwieg. Und genau dieses Schweigen war es, das die Frage, wie diese Landesregierung eigentlich mit frauen- und gleichstellungspolitischen Themen umgehen würde in mehr als kritikwürdiger Weise aufs erste beantwortete. Und Frau Ministerin, ich habe wenig Zweifel, dass auch Ihnen als Gleichstellungsministerin diese Episode nicht gefallen haben dürfte – aber an der Regierungserklärung einer Gleichstellungsministerin muss sich eben die gesamte Regierung messen lassen.

Bei der Besetzung des Kabinettes wurden gerade einmal zwei Frauen als Ministerinnen benannt, heute ist es noch eine. Die Entlassung der Ministerin Wolff erscheint deshalb nicht nur, aber eben auch mit Blick darauf, dass es sich eben um eine Frau handelt, die widersprochen hatte und die hier per Telefonanruf des Ministerpräsidenten aus dem Amt befördert wurde, bezeichnend.

Deutlich positiv sehen wir dagegen die Entscheidung, die Gleichstellung im Justizministerium anzusiedeln, die Verfassungsministerin folgerichtig zur Gleichstellungsministerin zu machen und auch den Rechtsausschuss zum „Gleichstellungsausschuss“ zu erweitern. Gleichstellung ist eben und sehr zu Recht Verfassungsauftrag. ABER: Das bedeutet de facto auch die Abschaffung der Landesgleichstellungsbeauftragten. Und nun kenne ich die Argumentation „Wie kann die Gleichstellung höher angesiedelt sein als bei der Ministerin selbst?!“, die natürlich auf den ersten Blick zutrifft. Aber gerade der Blick auf das Schicksal der anderen Ministerin dieses Kabinettes zeigt ja auch, dass in der Gefangenheit in der Kabinettsdisziplin, ein entscheidender Nachteil liegt. Deshalb ist es eben auch so, dass die entscheidenden Verbesserungen in der Haushaltsaufstellung, die sie zu Recht als wichtig und notwendig dargestellt haben, eben von den Fraktionen und den Mitgliedern des Rechtsausschusses erzielt wurden.
Nun liegt es mir fern, diesen Vorgang an sich zu geißeln, im Gegenteil, Haushaltsfragen sind vom Parlament zu beantworten und zu entscheiden, das ist seine ureigenste Verantwortung.

Auffällig ist aber eben auch, dass dieser Weg im Kabinett nicht gegangen wurde. Für meine Fraktion stellt sich durchaus die Frage, und das nicht nur mit Blick auf den Bereich Gleichstellung und Frauen, ob der Weg, Landesbeauftragte beim Landtag anzusiedeln, nicht der sinnvollere und ergebnisträchtigere wäre. Das hat die Schwierigkeit, dass der direkte und unmittelbare Zugriff auf die Landesregierung damit nicht mehr so gegeben ist. Darüber ist zu reden. Aber das Amt einer nicht weisungsungebundenen und eben nicht in der Kabinettsdisziplin und -arithmetik gefangenen, zum Beispiel Gleichstellungsbeauftragten, des Landtages könnte durch diese Unabhängigkeit gestärkt werden.

Ich will als zweiten Schritt, die Frage der inhaltlichen Zielstellungen der Landesregierung und ihre tatsächliche Umsetzung beleuchten. Frau Ministerin, sie haben umfangreich noch einmal die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag dargestellt. Das will ich nicht wiederholen.
Ich will ihnen aber in einem entscheidenden Punkt widersprechen. Sie haben richtig die gläserne Decke beschrieben, an die Frauen stoßen, wenn sie in Führungspositionen streben und ebenso richtig festgestellt, dass eine Quote, die einen Frauenanteil in unterschiedlichen Bereichen sicher stellt nicht nur notwendig ist, sondern zudem auch sanktionsbewehrt sein muss.

Allein, eine Zielstellung einer Frauenquote von 40 % in den Führungsfunktionen der Landesverwaltung und der Hochschulen  als ambitioniert zu bezeichnen, erschließt sich mir nicht. Ambitioniert ist das nur in der einen Hinsicht- nämlich in Hinsicht auf das , was die von dieser Regierung geführten Ministerien tatsächlich bereit sind zu leisten, um in der Gleichstellung tatsächlich einen Schritt voran zu kommen. Mit Blick auf das Ziel Gleichstellung bleibt sie schlichtweg 10% hinter dem zurück, was notwendig wäre. Gleichstellung erreicht man nicht durch  Repräsentanzsicherung für eine Mehrheit die als Minderheit behandelt wird, sondern durch reale Gleichberechtigung.

Und noch nicht mal diese 40 % sind irgendwie in greifbarer Nähe. Und wenn ich mir den Werdegang des wirklich recht kleinteiligen und bei weitem nicht auf Revolution abzielenden Antrages zur Durchführung eines Pilotprojektes zur Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren anschaue, habe ich auch wenig Anlass für Optimismus. Was in anderen Bundesländern teilweise durch Eigeninitiative von Kommunen und städtischen Verwaltungen umgesetzt wird, ist nach Prüfung durch die einzelnen Häuser, in keinem einzigem Ministerium dieser Landesregierung möglich.  Im Vergleich zur Erfüllung der Quote wäre das nun wirklich eine Kleinigkeit und zugleich ein interessanter Weg, um Gleichstellung in einem weit umfassenderen Sinne als mit Blick auf Frauen Wirklichkeit werden zu lassen, aber noch nicht mal das ist möglich. Insofern kann ich den Optimismus der Ministerin in Bezug auf die Erfüllung der Quote bis zum Ende der Legislatur schlichtweg nicht teilen.

Der Rechts- und Gleichstellungsausschuss beschloss im Oktober die Aufstockung der Mittel für die Frauenhäuser, Frauenzentren, Beratungs- und Interventionsstellen. Das war absolut richtig und es ist ein wirklich gutes Signal, dass dies alle Fraktionen gemeinsam taten. Ich will deshalb an dieser Stelle auch einen ausdrücklichen Dank an alle die daran mitgewirkt haben aussprechen. Was aber auch feststeht, ist dass dies ein Nachholen von über 10 Jahren nicht realisierten Anpassungen an Tarifsteigerungen, Nebenkostensteigerungen und allgemeine Teuerungen ist und dass sie damit erstens überfällig war und zweitens, nicht zu mehr Geld für Projekte und inhaltliche Arbeit sondern lediglich zur adäquaten Kostendeckung führt.

Ich will namens meiner Fraktion den Fachfrauen, die seit vielen Jahren mit großem Engagement, mit hohen Qualifikationen und mit großem persönlichen Einsatz die schwierige und anspruchsvolle Arbeit in den Frauenzentren, den Frauenschutzhäusern, den Interventionsstellen und den Beratungsstellen, für ihre Beharrlichkeit und ihre Ausdauer danken. Ihre Arbeit wird dringend gebraucht und genauso sollten sie von Politik auch behandelt werden.

Die grundsätzlichen Probleme der Finanzierung der Frauenschutzhäuser sind nach wie vor nicht gelöst, die Kommunen, stehen- wie auch in anderen Bereichen- selbst bei bestem Willen vor Herausforderungen die sie allein nicht schultern können. Seit Jahren ungelöst ist das Problem der Betreuung der mitschutzsuchenden Kinder, insbesondere männlicher Jugendlicher. Hier stehen unterschiedliche politische Ebenen in der Pflicht, nicht nur Gerechtigkeit herzustellen und die Versorgung zu sichern, sondern auch der Schutzpflicht des Staates endlich im vollen Umfang zu entsprechen. Unterbringung, Betreuung, psychologische Beratung  und Begleitung muss auch für die von Gewalt gegen Frauen mitbetroffenen Kinder gewährleistet werden.

Eine weitere Zielstellung der Landesregierung war das Gender Budgeting. Auch hier bleibt festzuhalten: Von einem geschlechtergerechten Haushalt in Gänze sind wir weit entfernt. Hier gibt es durchaus Unterscheide zwischen den verantwortlichen Ministerien: während das Justizministerium als Gleichstellungsministerium erwartungsgemäß beispielhaft voran geht in Bezug auf die Transparenz der Frauenquoten in den einzelnen Bereichen, weisen das Kultusministerium und die Staatskanzlei lediglich auf die zwingend umzusetzenden EU-Richtlinien hin.  Letztlich wird der Beschluss des Landtages zum Gender Budgeting lediglich in den Vorworten der Haushalte umgesetzt. Politisches Engagement für Schwerpunktthemen sieht anders aus.

Frau Ministerin, sie haben logischerweise auf das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt verwiesen, das nunmehr vorliegt und uns vorgestellt werden wird. Sie haben dies, zu Recht als wichtigen und wegweisenden Meilenstein beschrieben und auch ich teile ihren ausdrücklichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben und das nicht selten aus dem Ehrenamt heraus oder als zusätzliche Arbeit neben der täglichen anspruchsvollen Arbeit in den Fachstellen. Dieses Engagement ist nicht hoch genug zu würdigen und es wäre wünschenswert, wenn dies aus allen Ministerien heraus gleichermaßen intensiv gewesen wäre. Sie haben aber auch auf die Geschichte der Gleichstellungspolitik und ihrer zahlreichen Programme und Aktionspläne verwiesen. Und eben das macht deutlich: Ein Programm vorzulegen ist eine Sache, es tatsächlich umzusetzen eine andere und hier steht die Landesregierung in der Pflicht,  dem Landtagsbeschluss gerecht zu werden und das Programm tatsächlich umzusetzen. Das wäre auch der angemessene Dank gegenüber denjenigen, die es erarbeitet haben.

Aller vermeintlichen Selbstverständlichkeit zum Trotz: Es gibt immer noch kein ausgeglichenes und gerechtes Verhältnis zwischen den Geschlechtern. Nach wie vor beeinflussen die traditionellen Rollenklischees das Leben von Frauen und Männern, beeinträchtigen ihre Lebensqualität und Chancen in der beruflichen und sozialen Entwicklung. Patriarchale Strukturen durchziehen nach wie vor alle gesellschaftlichen Bereiche. Frauen erbringen mehr als die Hälfte aller Arbeit in der Gesellschaft, insbesondere nicht entlohnte Haus und Pflegearbeit,  aber ihre Arbeit wird weniger anerkannt, und sie werden im Bereich der Erwerbsarbeit immer noch wesentlich geringer entlohnt als die männlichen Kollegen. Entsprechend niedriger fallen ihre Sozialleistungsansprüche aus. Insbesondere die Arbeitsbedingungen, die schlechtere Bezahlung und lange Arbeitszeiten benachteiligen Frauen und verfestigen das traditionelle Geschlechterverhältnis. Folge ist, dass Frauen häufig ihre Existenz nicht selbst sichern können. Ökonomische Abhängigkeiten begünstigen auch das Entstehen von Gewaltverhältnissen.  Jede vierte Frau in Deutschland ist Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen ist Mittel der Kriegsführung, sie wirkt im privaten Bereich und in der Familie, auch am Arbeitsplatz werden Frauen sexuell belästigt. Gewalt hat viele Gesichter. Verletzung des Rechts auf Selbstbestimmung, körperliche und seelische Schikane, Demütigung und Diskriminierung. Migrantinnen und in die Illegalität gezwungene Frauen sind noch häufiger Opfer von Gewalt.

An dieser Stelle liegen die Beschreibung der Ministerin und die Einschätzung meiner Fraktion nicht weit auseinander. Ich finde es richtig, bei aller Komplexität der Ursachen und auch eingedenk der Begrenztheit landespolitischer Wirkungsmächtigkeit, auch auf Landesebene immer wieder auf diese ganz grundsätzlichen Problemlagen hinzuweisen.
Dass dies sowohl Regierung als auch Opposition tun, ist eine wichtige Basis, gemeinsam um die richtigen Wege zu ringen. Deswegen ende ich wie ich begonnen habe – vielen Dank für diese Gelegenheit zur etwas grundsätzlicheren Debatte. Vergessen wir aber nicht, dass nicht die Debatte zu einer Regierungserklärung, sondern die konkreten politischen Entscheidungen über die tatsächliche Gleichberechtigung und Gleichstellung entscheiden.