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Hendrik Lange zu TOP 27: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“ So heißt es seit 2014 im Hochschulgesetz in NRW.

„Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnis, deren allgemeiner Verbreitung und praktischer Nutzung für friedliche und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecke sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.“  So hieß es im niedersächsischen Hochschulgesetz bis 2002.

„Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen.“ So heißt es im Hochschulgesetz des Landes Bremen, dessen Regelungen einer Zivilklausel wir uns zu Eigen gemacht haben.

Zivilklauseln sind nichts Ungewöhnliches.  Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen geben sie sich oftmals freiwillig. Bundesländer übernehmen sie in die Hochschulgesetze. Das Ziel ist immer das gleiche: Militärische Forschung auszuschließen und sich friedlichen Zwecken zu verpflichten. Ein hehres und gutes Ziel. An unseren Hochschulen in Sachsen-Anhalt haben wir kaum Forschung, die Militärischen Zwecken dient oder durch das Militär gefördert wird. Wir wissen, dass unsere Hochschulen Lehre und Forschung in hoher Verantwortung im Sinne von Humanität, Frieden, wissenschaftlichen, technischen, sozialen und kulturellen Fortschritt, im Sinne nachhaltiger Entwicklung betreiben.
Gleichwohl und gerade halten wir es für notwendig, eine Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz (LHG) aufzunehmen. Denn zunehmend werden unsere Hochschulen in die Abhängigkeit von Drittmitteln gedrängt. Die Zivilklausel schafft darum Freiheit für die Wissenschaft – nämlich die Freiheit NEIN sagen zu können, wenn die Kooperationsangebote zur militärischen Forschung kommen. Die Freiheit, sich nicht rechtfertigen zu müssen, warum man auf diese Drittmittel verzichtet hat. Hier wird unseren Hochschulen ein sicherer Rahmen gegeben.

Über die Zivilklauseln wird in vielen Hochschulen, auch in unserem Land diskutiert. Oft sind es Initiativen der Studierenden, die diese Diskussionen vorantreiben. Aber auch viele ProfessorInnen und MitarbeiterInnen sind positiv gegenüber diesen Diskussionen eingestellt. DIE LINKE möchte diesen Debatten im Land Rückenwind verleihen. Darum greifen wir das Verfahren aus Bremen auf und schlagen Kommissionen in den Hochschulen vor, die die Einführung und die Umsetzung der Zivilklauseln begleiten. Denn unter dem Stichwort „Dual Use“ tritt nicht immer zu Tage, ob es sich um militärisch relevante Forschung handelt. Die Grenzen müssen somit immer wieder neu ausgelotet werden. Wir halten es für notwendig, dass die dazugehörige Debatte an den Hochschulen selbst geführt wird. Grundvoraussetzung ist dazu für meine Fraktion Transparenz und die Beteiligung aller Statusgruppen.

In Zeiten, in den Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen zunehmen, in denen Not und Elend die Menschen zur Flucht zwingen; in Zeiten, in denen Tausende und Abertausende Menschen durch Kriege ihr Leben verlieren, ist es notwendig, Forschung Vorschub zu leisten, die sich mit der friedlichen Konfliktbewältigung beschäftigt und Forschung zu fördern, die sich dem Frieden verpflichtet fühlt.
Lassen Sie uns in diesem Sinne eine Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz aufnehmen.