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Hendrik Lange zu TOP 23: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Anrede

Es stinkt zum Himmel! So erleben es die Menschen beispielsweise in Aderstedt und in Angersdorf wortwörtlich. Und der Grund dafür sind giftige Stoffe, die untertage eingelagert werden und ihren Gestank über die Schachtanlagen in den Ortschaften verbreiten.
Es stinkt zum Himmel ist aber auch ein Sprichwort dafür, dass etwas richtig falsch läuft oder falsch gelaufen ist. Und das lässt mich hier stehen und einen Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einbringen.
Anrede

Man könnte meinen, dass der PUA zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich total ungerecht ist. Denn eigentlich haben das Ministerium und Landesbergamt endlich richtig gehandelt. So befand das Landesbergamt zur Grube Brüchau, dass man diese bei endgültiger Stilllegung wie eine Bestandsanlage behandeln muss. Sprich moderne Normen des Abfallrechts müssen gelten; und da die Grube undicht ist, bleibt nur die Auskofferung.
Und im Fall des illegalen Freilagers hat soweit erkennbar der Minister richtig gehandelt. Er hat eine Ministeranweisung zur Schließung gegeben und eine Untersuchung veranlasst, warum das Problem über 14 Jahre verschleppt werden konnte. Und ich hoffe, dass dieser Weg konsequent weiter verfolgt wird. Darum verstehe ich auch nicht Ihre Blockadehaltung gegen den PUA. Das macht eher misstrauisch.
Anrede

Beide Fälle geben Anlass zu untersuchen, wie es soweit kommen konnte, welche Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, unter welchen politischen Prämissen gehandelt wurde und wer dafür die Verantwortung trägt.
Nehmen wir die Grube in Brüchau. Schon Anfang der 90er Jahre gab es Hinweise, dass die Grube undicht sein könnte. Und tatsächlich wurde ein Grundwasserschaden unter der Grube festgestellt. Gleichwohl durfte das Erdgasunternehmen bis 2012 die Abfallprodukte der Erdgasförderung in Brüchau einlagern. Warum? Fragen wir uns bis heute. Die jetzige Entscheidung des LAGB hätte in der Vergangenheit dazu führen müssen, dass die Grube Brüchau spätestens 2010 nicht mehr genutzt werden dürfen. Und warum hat es 8 Jahre gedauert bis entschieden wurde, dass die Grube weg muss. Es war die einstimmige Entscheidung des Landtags, die den entscheidenden Impuls geben muss. War die Maxime „Bergrecht ist Wirtschaftsrecht“ über Jahrzehnte handlungsleitend bei den Entscheidungen des LAGB? Sprich: es wird danach gehandelt, was für die private Wirtschaft gut ist. Dann wären Umweltfragen und das Wohlbefinden der Menschen vor Ort lange Zeit zweitrangig. Und wie viele Stunden haben wir im Ausschuss darüber mit dem LAGB diskutiert, ob modernes Umweltrecht auch für Bergrechtliche Anlagen anzuwenden ist – Herr Harms kann ein Lied davon singen.
Anrede

Dieses Herangehen und diese Auslegung der Gesetze entsteht nicht im luftleeren Raum. Die Belange der Wirtschaft voranzustellen ist politischer Wille im Land gewesen. Und darum muss auch und besonders nach der politischen Verantwortung gesucht werden. Und ein kleiner Sidestep in die  jüngste Geschichte: Dass nun ausgerechnet der Staatssekretär im Grünen Umweltministerium, trotz einstimmigen Landtagsbeschluss, 1:1 die Position der Landesanstalt für Altlastenfreistellung im Ausschuss vertreten hat, lässt einen ungläubig die Augen reiben. Kurz zusammengefasst sagt diese Position: wenn wir die Grube abdecken kommt unten auch nix raus. Und das bisschen Salz, dass gemessen wurde, spielt keine Rolle. Da hat das Landesbergamt schon die Kurve gekriegt und die LAF versucht den Karren nochmal in die alte Richtung zu ziehen – und Herr Rehda macht mit. Faszinierend!
Anrede

Das feine Geflecht zwischen LAGB und LAF wird im Untersuchungsausschuss auch eine Rolle spielen müssen. Denn auch bei der Grube Teutschenthal spielen beide Institutionen entscheidende Rollen. Doch dazu später mehr.
Anrede

Die Einlagerung gefährlicher Abfälle und besonders der Dickstoffversatz in der Grube Teutschenthal ist schon lange Anlass für Protest der EinwohnerInnen vor Ort. Durch die permanente Geruchsbelästigung hat dieser Protest neuen Aufwind bekommen. In diesem Zusammenhang wurde bei einer Begehung des Geländes der GTS bekannt, dass das betriebene Freilager in Teutschenthal längst durch eine Halle eingehaust sein müsste. Drängende Nachfragen der Abgeordneten führten zu einer Beurteilung der Situation und anschließend zur Stilllegung des Freilagers. Gleichwohl wurde das Freilager über Jahre hinweg illegal betrieben, ohne dass das Bergamt eingriff. Der Untersuchungsbericht, der dem Ausschuss nun vorliegt zeigt, dass es sich bei diesem Vorgang um ein organisiertes Behördenversagen handelt. Schon darum braucht es den PUA um hier die Verantwortlichkeiten aufzuklären. Denn
Anrede

Wenn das, was der Untersuchungsbericht aufzeigt Methode hatte, haben wir ein ziemlich großes Problem im Land. Es wird klar aufgezeigt, dass strukturelle Probleme im LAGB dazu geführt haben, dass das Freilager so lange illegal betrieben werden konnte. So wurde Wissen nicht weitergegeben, wenn Mitarbeiter das LAGB verlassen haben oder für andere Aufgaben zugeteilt wurden. Personalreduzierung und die damit einhergehende Aufgabenbelastung haben ebenfalls einen Beitrag geleistet. In wie weit es sich dabei um einen Kollateralschaden der Bullejahnschen Sparpolitik handelt oder um eine bewusste Herbeiführung der Überlastung einer Aufsichtsbehörde, wird zu untersuchen sein.
Anrede

Warum sage ich das in dieser drastischen Form? Müllentsorgung wurde und wird in Sachsen-Anhalt als wirtschaftlich lohnendes Geschäftsmodell gesehen. Nicht nur von profitierenden Unternehmen, sondern auch von politischen Akteuren. Müllimport wird dabei nicht mit den kritischen Augen der Bürger betrachtet, denen das Zeug vor die Füße gekippt wird, sondern mit den € Zeichen im Auge. Und ich sage ganz klar, das muss aufhören!
Die wirtschaftsorientierte Haltung spiegelt sich dann natürlich auch in der Ausrichtung der kontrollierenden Behörden wieder. Und da ist es ein Unterschied, ob Behörden personell gut ausgestattet sind, oder auf ein Minimum heruntergespart werden. Die Maxime, Die Wirtschaft regelt alles, führt jedoch immer wieder zu der Situation, dass Gewinne privatisiert, und Verluste sozialisiert werden.
Anrede

Und dann bleiben wir bei der GTS. Mit dem Gebirgsschlag bei Halle war eine wirtschaftliche Verschlechterung der GTS verbunden. Das führte dazu, dass die LAF eine Freistellung gegeben hat und einen großen 2 stelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellt, damit die betroffenen Schächte versetzt werden können. Diese Entscheidung rührte aus der Befürchtung, dass die GTS insolvent gehen könnte, und dann das Land auf den Kosten von über 500 Mio. € für den Bergwerksversatz sitzen bleibt. Daraus rührt auch die Entscheidung weiter auf gefährliche Abfallstoffe zu setzen, als beispielsweise Mineralische, mit denen sich aber nicht so viel Geld verdienen lässt. Neben der Entlastung der Staatskasse birgt das jedoch ein enormes Erpressungspotential, dass die GTS hat und wie wir in den letzten Jahren immer wieder zuhören bekommen haben. So wurde auch im LT die Insolvenz ins Feld geführt, sollte das Freilager stillgelegt werden.
Anrede

Wer den Untersuchungsbericht liest wird mehr oder weniger deutlich wahrnehmen, dass es geübte Praxis der GTS war, bei nicht genehmen Maßnahmen des LAGB sich direkt an das Ministerium zu wenden. Der Gutachter geht sogar soweit zu sagen, dass das Handeln des Ministerium in Sachen Freilager (stures Verweisen auf die Zuständigkeit LAGB) den Respekt vor dem LAGB zurückgebracht hat. Da fragt man sich schon, wie ist das vorher gelaufen und welche Verantwortlichkeiten gibt es. Und,
Anrede

Wir reden hier nicht über Kleinigkeiten, wenn gegen den Immissionsschutz gehandelt wird:
Im BImSchG steht unter Ordnungswidrigkeiten (§62):
Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig

eine vollziehbare Auflage nach § 8a Absatz 2 Satz 2 oder § 12 Absatz 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt,

Das kostet schon mal 50 T €

Im Strafgesetzbuch steht:
§ 326


Wer unbefugt Abfälle, die

1.

Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,

2.

für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,

3.

explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder

4.

nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,

a)

nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder

b)

einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,

außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Für das unerlaubte Betreiben von Anlagen kann es nach § 327 bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geben. Und damit habe ich nur 2 Paragrafen genannt. Und in wie weit eine behördliche Duldung strafbewährt ist, ist sicherlich auch interessant in Erfahrung zu bringen. Dass sich die GTS dieser Situation bewusst war, zeigt das vom Gutachter festgestellte Verwirrspiel und die Beantragungen über den eigentlichen Genehmigungszeitraum hinaus.

Anrede
Umweltrecht ist also kein Pillepalle sondern schützt uns Menschen vor allzu gierigen Machenschaften. Und auch darum ist ein PUA mehr als berechtigt.
Anrede

Auch wenn die Legislaturperiode nicht mehr lang ist, müssen wir mit der parlamentarischen Untersuchung beginnen. Der Aufklärungswille meiner Fraktion ist groß und gehen Sie davon aus, dass wir auch in der nächsten Legislatur damit weiter machen werden.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.