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Hendrik Lange zu TOP 23: Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss an Hochschulen

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) leisten wichtige Aufgaben an unseren Hochschulen. Durch ihr hohes Lehrdeputat sichern sie in hohem Umfang Lehrleistungen ab und tragen somit zur Bewältigung der hohen Studierendenzahlen bei, insbesondere, weil sie auch Prüfungen abnehmen und begleiten.
Auch wenn wir weiter an dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre festhalten, sind LfbA aus dem Hochschulsystem nicht wegzudenken.

LfbA haben sowohl an den Universitäten als auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften die gleichen Aufgabenspektren. Seit Langem machen die Hochschulen daher darauf aufmerksam, dass es eine gleiche Eingruppierung braucht, wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist. DIE LINKE schließt sich dieser Forderung an. Denn wir stehen zu dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“!

Seit Oktober öffnet ein Beschluss der TdL die Richtlinie zur Eingruppierung von Lehrkräften. Deshalb möchte meine Fraktion erreichen, dass die Landesregierung unverzüglich handelt, um die bestehende Ungerechtigkeit und die Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 ist hierzu der Weg bereitet. Und wie bei der W-besoldung möchte meine Fraktion verhindern, dass die finanziellen Mehraufwendungen von den Hochschulen zu tragen ist. Das würde ansonsten dazu führen, dass die Hochschulen die Höherstufung durch finanzielle Zwänge nicht vornehmen können.

Hierzu braucht es besonders das positive Votum des Wissenschaftsministeriums gegenüber dem Finanzministerium. Ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierung nicht schon ein halbes Jahr vor der Wahl die Arbeit eingestellt hätte, sondern schön längst tätig im Sinne der Hochschulen und Beschäftigten geworden wäre. Nur Bändchendurchschneiden reicht eben nicht!

Aus diesem Grund werden wir uns auch beim Koalitionsantrag enthalten. Klar kann man den Eckwert erhöhen. Aber jetzt einen langen Prüfauftrag auszusprechen, das verschiebt das Problem auf die lange Bank. Natürlich muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, wie zukünftig eine Beförderung bzw. Höherstufung für besonders qualifizierte LfbA ermöglicht werden kann. aber den ersten Richtigen Schritt können wir jetzt schon machen. Den einzigen Vorteil an Ihrem Vorschlag sehe ich darin, dass das dann kein CDU-Minister seitens des Wissenschaftsministeriums begleitet.
Mir wäre es aber lieber, wenn jetzt gleich noch gehandelt würde. Im Sinne der Hochschulen, im Sinne der LfbA, im Sinne einer gerechten Entlohnung.