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Hendrik Lange zu TOP 21: Weiterentwicklung der Studentenwerke Halle und Magdeburg

Ich hätte vom Minister schon gerne erfahren, wie er sich zu einem Landesstudentenwerk positioniert. Ich meine, irgendjemand muss in Ihrem Referat doch dafür gesorgt haben, dass sich jemand hinsetzt und schon einmal etwas aufschreibt und sagt: Das Studentenwerk Magdeburg ist das Studentenwerk, das so wenige Zuschüsse bekommt. Dass in Magdeburg weniger Studierende sind und dass man vielleicht deswegen - insgesamt betrachtet - weniger Zuschüsse braucht, spielt dabei möglicherweise keine Rolle.

Es geht nicht um den Konflikt zwischen Halle und Magdeburg. Der spielt dabei keine Rolle. Es geht einfach um das Prinzip, wie an eine solche Sache herangegangen wird. Dazu könnte man schon noch einmal hinter die Kulissen schauen.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag natürlich völlig berechtigt, denn er sagt: Wir prüfen doch bitte erst einmal ab, bevor wir zum Handeln übergehen. Dann besprechen wir es vorher vielleicht auch mit den Fachpolitikern im Ausschuss. Deswegen ist der Antrag erst einmal okay.

Allerdings fehlt uns etwas in dem Antrag. Das ist das klare Bekenntnis dazu, dass auch ein zukünftiges Landesstudentenwerk in öffentlicher Trägerschaft bleiben soll, dass ein zukünftiges Landesstudentenwerk sich nicht nur aus den Beiträgen der Studierenden finanzieren soll, dass das Konstrukt - egal welches Konstrukt man hat, ob ein oder zwei Studentenwerke im Land - bitte so weiterfinanziert werden soll und dass sich der Staat nicht weiter aus seiner sozialen Verantwortung an dieser Stelle zurückzieht.

Und das tut er gerade mit den Beschlüssen, die Sie gestern gefasst haben. Sie haben es selbst beschrieben. Anfang der 90er Jahre betrug der Staatsanteil an den Budgets der Studentenwerke in Deutschland im Schnitt noch 25 %. Das war eine Unterstützung, die der Staat gegeben hat. Jetzt sind es deutschlandweit ca. 10 %. Mit 6 % liegen wir am Schluss. Wir sind diejenigen, die hierbei die rote Laterne in der Bundesrepublik tragen. Das ist extrem bedauerlich.

Denn neben der direkten staatlichen Unterstützung, die durch das BAföG gewährt wird, ist das Studentenwerk die zweite Säule der sozialen Unterstützung der Studierenden. Sie haben die Aufgaben beschrieben. Die Aufgaben der Studentenwerke sind diesen auch zugewiesen. Es ist eben die zweite Säule der sozialen Unterstützung der Studierenden, denn Studierende haben für gewöhnlich kein Gehalt.

Angesichts des Nicht-Möllring-Papiers und des Haushaltsplanentwurfs, aber auch angesichts der bedauerlichen Äußerungen der Rektoren muss man genau darauf kommen, dass es durchaus Pläne dahingehend gibt, dass sich der Staat - in diesem Fall das Land Sachsen-Anhalt - vollständig aus der Finanzierung der Studentenwerke zurückziehen möchte. Zumindest ist zu diesen Plänen offen diskutiert worden.

Ich finde es gut, dass Sie es trotz der Kürzungen zumindest geschafft haben, Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten drei Jahre in den Haushaltsplan hineinzuschreiben, und dass dadurch endlich Planungssicherheit für unsere Studentenwerke entstanden ist. Eben weil es diese Äußerungen gab, haben wir diesen Änderungsantrag gestellt.

Lassen Sie uns dafür sorgen, dass mit der Unterstützung des Landes die Studentenwerke in Sachsen-Anhalt weiterhin so gute Arbeit leisten können, wie sie es bisher getan haben, und sich auch wirtschaftlich weiterentwickeln können. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass diese zweite Säule der sozialen Unterstützung der Studierenden nicht wegbricht.