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Hendrik Lange zu TOP 17: Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt transparenter gestalten

Es ist gut, dass es eine freiwillige Selbstverpflichtung seitens der Hochschulen gibt. Das ist auf jedem Fall ein Erfolg in diesem Prozess. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre ein hohes und schützenswertes Gut ist. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist Grundlage für erfolgreiche Entwicklung in der Forschung und sie ist Grundlage für eine unabhängige Lehre.

DIE LINKE hält außerdem an dem Grundsatz fest, dass Ergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln erzielt wurden, dann entsprechend öffentlich bleiben. Das spricht noch einmal das Publikationsrecht und das Publikationsgebot an. Hier muss auf jedem Fall ein Weg gefunden werden, dass die Ergebnisse auch publiziert werden. Deswegen gilt es, bei der Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft immer ganz genau abzuwägen, wie diese Grundsätze eingehalten werden können.

Es ist notwendig, dass diese Kooperationen auch die notwendige Transparenz haben. Es liegt in der staatlichen Verantwortung, dass die Hochschulen nicht weiter in eine zunehmende Drittmittelabhängigkeit getrieben werden. Die Kürzungen, die die Hochschulen zu erleiden haben, befördern leider diesen Trend. Ich rede hier nicht von freiwilliger Kooperation, sondern ich rede davon, dass sie durch Drittmittelabhängigkeit zum Teil auch erzwungen wird.

Vielmehr ist es umgekehrt notwendig, den Anteil der institutionellen Förderung für Forschung und Lehre wieder zu erhöhen, damit man eben die Abhängigkeit entsprechend verringert.

Wie gesagt, wir sind dafür, dass es Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gibt. Das bringt auch unser Land voran, auf jedem Fall, aber sie muss freiwillig erfolgen und sie darf nicht dazu führen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre aufgegeben wird.