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Hendrik Lange zu TOP 16: Zielvereinbarung zur Lehramtsausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Der letzte Tagesordnungspunkt beschäftigt sich wie der erste Tagesordnungspunkt am heutigen Tag mit den Hochschulen. Daran erkennen Sie die Bedeutung der Hochschulen für das Land. Die Hochschulen und natürlich insbesondere unsere Martin-Luther-Universität haben eine besondere Bedeutung für die Lehramtsausbildung. So kommen wir von der Durchlässigkeit über die Beschäftigungsverhältnisse jetzt zu der Frage: Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land zukünftig ausgebildet werden?

Auch dieser Antrag setzt auf die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen. Vielleicht nimmt der Minister jetzt das Signal auf und setzt sich mit dem Thema Zielvereinbarungen doch etwas leidenschaftlicher auseinander, sodass er die Leidenschaft aus dem Parlament mit in die Verhandlungen nehmen kann. Damit wäre schon viel gewonnen.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bildet in Sachsen-Anhalt unsere Lehrerinnen und Lehrer für die allgemeinbildenden Schulen aus. Das Land ist zumindest theoretisch der Hauptabnehmer der ausgebildeten jungen Menschen. Ich sage deswegen „theoretisch“, weil in der Praxis viel zu viele Leute weggehen. Denn die Einstellungspraxis in unserem Land hat leider zur Folge, dass nicht alle, die ausgebildet werden, auch in den Schuldienst übernommen werden. Aber auch das wird sich irgendwann ändern. Am Ende rührt aus dem Interesse des Landes an den Lehrern das landespolitische Interesse an der Lehramtsausbildung; denn wer die Schule von morgen gestalten will, der muss damit bei der Ausbildung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer anfangen. Sie müssen mit den Herausforderungen des Schulalltags umgehen. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür durch ihre Ausbildung gerüstet sein.

Meine Fraktion hat bereits im Januar 2014 einen umfangreichen Antrag zum Thema Lehrerbildung eingebracht und damit deutlich gemacht, welche Neukonzeption aus ihrer Sicht notwendig ist. Auch dieser Antrag bezog sich auf die Verhandlung der Zielvereinbarungen. Leider liegt der Antrag gemeinsam mit einer gar nicht so schlechten Beschlussempfehlung der Koalition noch im Ausschuss. Die Beratungen konnten noch nicht beendet werden, weil die Koalition in einem klitzekleinen Punkt bisher keine Einigung erzielen konnte.
In diese Beschlussempfehlung ist der erste Punkt unseres Antrages wörtlich übernommen worden. Dies war nicht der strittige Teil, sodass unser Antrag eigentlich nicht strittig sein dürfte. Es geht uns fraktionsübergreifend um die Verzahnung und Flexibilisierung der Lehramtsausbildung. Diese Lehramtsausbildung an der Universität ist heute noch sehr stark versäult. Es gibt die Lehramtsausbildung für die Grundschulen, für die Sekundarschulen, für das Gymnasium und für die Förderschulen. Es spricht aus unserer Sicht aber sehr viel dafür, eine schulstufenbezogene Ausbildung einzuführen. Diese Auffassung teilen immer mehr. Dafür gibt es genügend inhaltliche Gründe. Diese schulstufenbezogene Ausbildung hätte auch den Vorteil, dass die Lehrerinnen und Lehrer flexibler im Schulsystem eingesetzt werden könnten.

Um die politische Diskussion mit dem Thema Stufenlehrer nicht gleich zu überfrachteten, übernehmen wir gern die Formulierung der Koalitionsfraktionen, um die schulformübergreifende Flexibilisierung des Grundstudiums auf den Weg zu bringen. Es geht dabei um das sogenannte Y-Modell, also ein gemeinsames Grundstudium in der Sekundarstufe I und darauf aufbauend die Vermittlung der schulformspezifischen Inhalte. Zudem soll die Kooperation mit dem Lehramt der Förderschule ausgeweitet werden.

Inklusive Bildung an allen Schulen fundiert zu entwickeln, ist ein Grund für den zweiten Punkt unseres Antrages. Deutschlandweit übernehmen wir mit einer Ausbildungsdauer von sieben Semestern für Grundschullehrer die rote Laterne. Bundesweit wurden oder werden die Studienzeiten derzeit erweitert. Es ist auch kaum nachvollziehbar, warum die Dauer der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, die die Basis für den Lernerfolg in der Schule legen, so kurz ist.

Gerade im Bereich der Grundschulen werden die theoretischen und berufspraktischen Herausforderungen angesichts der inklusiven Umgestaltung des Schulsystems wachsen. Es ist die Aufgabe der Politik, die Inklusion nicht nur durchzusetzen, sondern diejenigen zu befähigen, die dies nachher umsetzen müssen, damit Inklusion in den Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann.

Nun werden die Zielvereinbarungen ausgehandelt. Es ist im Gespräch, die Studiendauer für das Lehramt an Grundschulen auf acht Semester zu erhöhen. Gleichzeitig gibt es an der Martin-Luther-Universität Überlegungen, das Studium mit den inklusionspädagogischen Inhalten so zu verzahnen, dass die Studierenden nicht nur kurz etwas davon gehört haben, sondern sich intensiv mit dem Thema Inklusionspädagogik auseinandersetzen, damit sie mit den erworbenen Kompetenzen auf die künftige Aufgabe besser vorbereitet sind, als sie es heute sind. Um dies ordentlich umzusetzen, braucht es nach Ansicht der Experten vor Ort nicht nur acht, sondern eben neun Semester.

Die Universität wartet auf ein Signal, das deutlich macht, ob sie an den Konzepten weiterarbeiten soll oder eben nicht. Deswegen bitten wir Sie inständig, das positive Signal abzusenden, dass wir nicht nur einen halben, sondern eben einen ganzen Schritt in der Umgestaltung der Lehrerinnenausbildung gehen wollen.

Uns ist bewusst, dass das Ganze nicht kapazitätsneutral umgesetzt werden kann. Dies ist wahrscheinlich auch eines der wichtigsten Argumente, warum das unter Umständen kritisch gesehen wird. Aber: Es gibt einen personellen Umbruch bei den Förderschulpädagogen. Dieser sollte nicht zum Stellenabbau genutzt werden, sondern zur klugen Wiederbesetzung und Verzahnung mit der Lehramtsausbildung führen.

Auch heute haben wir die erfreuliche Meldung bekommen, dass der Hochschulpakt bis 2023 verlängert werden soll und wir vom Bund Mittel in Höhe von mehr als 330Millionen € - nicht pro Jahr, schade, aber zumindest über den gesamten Zeitraum - bekommen, was pro Jahr trotzdem eine erkleckliche Summe für unser Hochschulsystem ist. Ich bin dafür, dass wir weiterhin einen Vorabzug bei diesen Hochschulpaktmitteln vornehmen, um die gewaltigen qualitativen und quantitativen Aufgaben in der Lehramtsausbildung bewältigen zu können. Dadurch kann langfristig gesichert werden, dass Leute nicht nur Jahresverträge vor Ort bekommen - das ist im Moment leider so, weil man immer von Jahr zu Jahr gerechnet hat -, sondern auch dass sich diese Einstellungspraxis ändert.

Ein kurzer Schwenk zu unserem Tagesordnungspunkt, den wir vorhin hatten. Das ist zum einen zumutbarer für die Leute, zum anderen sichert uns das gute Leute vor Ort, die dann nicht irgendwann weggehen, weil sie hier immer nur einen Jahresvertrag bekommen. Das Ganze bietet große Chancen. Es wäre gut, wenn wir uns gemeinsam in diese Richtung orientieren könnten.

Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN. Wir stimmen diesem zu. Wir hatten eher den Fokus auf das Grundschullehramt gelegt, weil wir hierbei den größten Reformbedarf sehen, was die sieben Semester anbetrifft. Wir sind auch der Meinung, dass wir die Uni nicht überfordern sollten. Ich hatte gerade von den Kapazitäten geredet. Wenn wir jetzt das Sekundarschullehramt auch anfassen, hängen daran unter Umständen auch die Fachwissenschaften. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Deswegen werden wir diesem Änderungsantrag auch zustimmen. Es ist konsequent, dass es für alle Lehrämter eine entsprechende Ausbildungszeit gibt. Davon gibt es keine Abstriche zu machen. Daher, denke ich, könnten wir heute ein vernünftiges, kraftvolles, gutes Signal in Richtung der Hochschulen absetzen und eine vernünftige Reform der Lehramtsausbildung in Sachsen-Anhalt auf den Weg bringen.