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Hendrik Lange zu TOP 13: "Nationale Kohorte" – Einbeziehung des Landtags und inhaltliche Überprüfung

Was die nationale Kohorte ist, wie sie angelegt ist, dazu sind jetzt schon sehr viele Ausführungen gemacht worden. Prinzipiell ist diese Langzeitstudie aus der Sicht meiner Fraktion ein interessantes und sinnvolles Projekt, auch wenn wir im Ausschuss in der Haushaltsberatung gefordert haben, dass diese Mittel vollständig vom Bund übernommen werden.

Ich habe jetzt gelernt, dass das möglich ist, dass zumindest eine Neuverteilung möglich ist. Einige Bundesländer scheinen sich ja nicht daran zu beteiligen. Das finde ich auch wieder interessant; denn diese Option wurde uns in der Haushaltsberatung nicht mitgeteilt.

Ebenso finde ich es interessant, dass es nur 1,35 Millionen Euro über zehn Jahre sind. Es ist immer schön, wenn es ein bisschen günstiger wird. Da hätten wir ja schon 70 000 Euro gehabt, um zum Beispiel dem Theater in Dessau ein wenig Milderung bei den Haushaltskürzungen zu verschaffen. Auch das hat bis jetzt noch keine Rolle gespielt.

Uns geht es nicht darum, hier etwas zu behindern oder zu verhindern, sondern uns geht es um die Beteiligung des Parlaments. Deswegen unterstützen wir den Antrag
der GRÜNEN. Ihr Anliegen ist es, das Parlament so zu beteiligen, dass es auf der einen Seite die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme abzugeben, und dass auf der anderen Seite diese Stellungnahme dann auch berücksichtigt wird.

Es ist kein Einzelfall, dass die Landesregierung den Landtag erst auf den letzten Drücker einbezieht, sodass kaum mehr Zeit für Beratungen gegeben ist, und dass das Votum bei dem, was die Landesregierung macht, ich sage einmal, nicht unbedingt immer berücksichtigt wird. Das kritisieren wir auf das Schärfste. Hier sollte sich erstens das Parlament ernster nehmen, und zweitens sollte die Landesregierung ein bisschen mehr Respekt und Achtung gegenüber dem Parlament aufbringen. Wir treten also klar für die Stärkung des Parlaments ein und sehen den Antrag besonders unter diesem Fokus. Deswegen werden wir ihm zustimmen, auch wenn ich Punkt 4 durchaus kritisch sehe. Ob sich das einfach so beschließen lässt, das versehe ich einmal mit einem großen Fragezeichen.

Es ist ein Grenzbereich. Einerseits wird eine Forschung initialisiert, die in gewisser
Weise einem öffentlichen Auftrag folgt. Andererseits kann auch der politische Raum auf Forschung einwirken, indem er zum Beispiel sagt: Forscht mal zum Thema X und schaut mal, wie da die Situation ist. Das kann man durchaus tun.

Gleichwohl wird hier die Grenze zur Freiheit der Forschung tangiert. Deswegen sagen wir, dass an dieser Stelle Artikel 5 des Grundgesetzes zu berücksichtigen ist. Ich habe die GRÜNEN aber nicht so verstanden, dass sie damit Schwierigkeiten hätten. Ich glaube allerdings nicht, dass man die Grenzlinie so scharf ziehen kann. Auch wenn hier zwei honorige Professorinnen sitzen und da draufblicken, so wird das nicht helfen, um im politischen Raum zu sagen, in welcher Form die Studie verändert werden müsste. So wird das nicht funktionieren. Dieser Diskurs muss schon im Wissenschaftsraum stattfinden.
Dass es aber die Notwendigkeit einer Diskussion gibt, zeigt die Debatte. Wir teilen die Auffassung der GRÜNEN, dass man hier gewisse Informationen braucht und vor allem eine Debatte in den Ausschüssen benötigt.

Ich habe Sie als Koalition so verstanden, dass Sie den Antrag ablehnen. Deswegen werden wir im Ausschuss einen Selbstbefassungsantrag stellen, dass wir vielleicht auch einmal die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einladen, die an der Studie beteiligt sind. Damit ließe sich unser Diskussionsbedarf dann vielleicht doch befriedigen.