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Hendrik Lange zu TOP 09: Evaluierung des Hochschulmedizingesetzes

Keiner wird bestreiten, dass wir im Ausschuss eine sehr interessante Anhörung hatten, unter welchen Widerständen diese auch immer zustande gekommen ist. Die Defizite des Hochschulmedizingesetzes wurden angesprochen. Ich denke, es hat uns auch gut getan, dass wir diese Diskussion in den parlamentarischen Raum geholt und diese Diskussion auch im parlamentarischen Raum angestoßen haben. Das hat der Antrag zumindest bewirkt. Das ist erst einmal gut so, egal wie die Beschlussempfehlung jetzt aussieht. Ich könnte mir auch etwas Besseres vorstellen.

Zu den Problemen, die angesprochen wurden. Vieles davon ist schon bekannt. Es wurde noch einmal sehr stark auf die tarifliche Situation in den Universitätskliniken eingegangen. Angesprochen wurden zum Beispiel die Ungleichheit zwischen den Fakultätsmitarbeitern und den Mitarbeitern am Klinikum und der Haustarifvertrag. Dazu sage ich, dass auch in unseren Klinken gelten muss, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu zahlen ist. Es wurde auch genannt, dass die Personalverwaltung aus einer Hand kommen sollte. Das ist natürlich schwierig, wenn ich zwei getrennte Einrichtungen habe. Wir haben uns darüber schon die Köpfe heiß diskutiert. Ich glaube nicht, dass man bei einem Kooperationsmodell hierbei zu einer wirklich gangbaren Lösung kommt. Wenn wir zwei Einrichtungen haben, dann haben wir auch automatisch zwei Personalverwaltungen. Die finanziellen Risiken wurden angesprochen. Das ist die Frage der Steuern, die eventuell auf die Einrichtungen zukommen. Es ging um die Umsatzsteuer und das Nichtzahlen von Chefärzten, wenn sie die Klinken nutzen, wenn es um die Privatliquidation geht.  
Zum anderen wurde noch einmal die Stellung der Vorstände angesprochen. Bereits bei der letzten Versuchs zur Novellierung des Hochschulmedizingesetzes haben wir einen Vorschlag gemacht, mit dem man der Hochschuldemokratie wieder anders Gewicht verschaffen könnte. Auch diese Probleme wurden während der Anhörung angesprochen.

Viele Dinge, die ich gerade genannt habe, hängen damit zusammen, dass es eben diese Trennung zwischen der Anstalt des öffentlichen Rechts, also dem Universitätsklinikum, und der Fakultät gibt. Deswegen sage ich: Wenn es diese Probleme gibt, dann ist das Integrationsmodell die richtige Variante zur Wiederauflösung der Probleme. Lassen Sie uns die Kliniken wieder zurück in die Fakultäten holen und lassen Sie uns die medizinischen Fakultäten stärker in die Universitäten integrieren. Damit könnten wir viele dieser Probleme radikal beseitigen.

Aber ich fürchte, dass solch eine Lösung mit unserer Landesregierung nicht zu machen ist. Frau Ministerin Wolff träumt immer noch davon, dass bei einer Beteiligung Dritter von 49 % die Freiheit von Forschung und Lehre nicht infrage gestellt ist. Sie hätte heute die Gelegenheit nutzen können, um das einmal klarzustellen. Stattdessen wirft sie mir vor, dass ich die Belegschaften verunsichere. Sie hätte heute einmal sagen können, dass sie das gar nicht vorhat oder vielleicht doch vorhat. Sie hätte auch einmal sagen können, ob es im neuen Hochschulmedizingesetz eine Rechtsformänderung hin zu privaten Rechtsformen geben soll. Sie sagt selbst, dass sie schon eines erarbeitet. Gibt es denn vielleicht schon Verhandlungen mit Dritten? Man hört so einiges. Vielleicht ist nichts dran, vielleicht ja doch. Es wäre schön, wenn der Landtag davon einmal Kenntnis erhalten würde. Eine Teilprivatisierung ist auch eine Privatisierung, und das lehnen wir ab.

Ich komme zur Anhörung. Ich habe einmal die Anzuhörenden aufgelistet, die gesagt haben, dass eine vorherige Evaluation sinnvoll ist. Am prägnantesten ist es vielleicht, wenn man dann sieht, dass selbst der Dekan der Medizinischen Fakultät eine Kommission vorgeschlagen hat, die an der Stelle arbeiten kann.

Die Ministerin hat gesagt, dass derzeit ein Gesetz erarbeitet wird. Deswegen ist die Beschlussempfehlung, in der der Landtag sagt, dass die Ministerin das Gesetz bitte erarbeiten soll, vollkommener Unsinn. Diese Beschlussempfehlung braucht man nicht und diese lehnen wir ab. Wir sollten evaluieren, bevor wir wieder die Fehler machen, die wir beim letzten Mal gemacht haben. Das ist angesagt und nicht die Aufforderung, es soll ein Gesetzentwurf geschrieben werden, der schon längst in der Mache ist. Ich kann verstehen, dass Sie den Antrag nichts ganz ablehnen wollen. Aber dann eine solche Beschlussempfehlung - da hätte sich die Koalition doch ein bisschen mehr Mühe geben können.