Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Hendrik Lange zu TOP 09: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Heute ist ein guter Tag. Wir verabschieden einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Graduiertenförderungsgesetzes. Damit wird eine Debatte zu Ende gebracht, die damit begonnen hat, die Graduiertenförderung eigentlich abschaffen zu wollen. Diese Debatte wurde von dem Minister in die Wege geleitet, der soeben gesagt hat, wie wichtig die Graduiertenförderung ist. Das zeigt, dass unsere Diskussionen im Landtag durchaus Früchte tragen und dass mittlerweile auch der Minister der Meinung ist, dass die Bestenförderung in unserem Land ein notwendiger Bestandteil im System der wissenschaftlichen Qualifikation ist.

DIE LINKE hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag gemacht, dessen Intentionen nun weitgehend aufgegriffen wurden. Wir haben uns schon damals für die Erhöhung der Fördersumme auf den bundesweiten Durchschnitt ausgesprochen. Das hat damals leider keine Zustimmung gefunden. Mittlerweile hat man an dieser Stelle nachgesteuert. Wir haben damals zudem liberalere Regelungen für den Nebenerwerb vorgeschlagen. Auch das ist weitgehend aufgegriffen worden, sodass jetzt die Möglichkeit besteht, dass beispielsweise Blockpraktika betreut werden. Das ist nicht lebensfern. So kann jemand, der an einem Institut promoviert, auch einmal ein Blockpraktikum betreuen. Außerdem kommt es durch die kooperativen Verfahren zu einer Ausweitung auf die Fachhochschulen. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.

Besonders freuen wir uns als Linksfraktion, dass Sie unserem Änderungsvorschlag zustimmen, der darauf abzielt, einen Zuschuss und einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung und Menschen mit chronischer Erkrankung zu gewähren. Ich denke, es ist ein ganz wichtiges Zeichen, dass wir die Möglichkeit eröffnen, dass diese Menschen besser im Wissenschaftssystem Fuß fassen können.

Insgesamt sind das positive Ergebnisse, über die wir uns sehr freuen. Allerdings möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Natürlich ist die Graduiertenförderung ein wesentlicher Bestandteil. Wir halten aber daran fest, dass die Promotion auf Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein wesentliches Ziel bleiben muss, weil dadurch in die Sozialsysteme eingezahlt wird und weil dadurch Rentenansprüche erarbeitet werden. Die nächste Landesregierung wird sich sicherlich damit beschäftigen müssen, wie die prekären Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen insgesamt zurückgedrängt werden können. Dazu gehört für mich allerdings auch, dass wir heute ein Graduiertenförderungsgesetz verabschieden, mit dem die Stipendienhöhe endlich auf ein auskömmliches Maß erhöht wird.