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Hendrik Lange zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Lange hat es gedauert, bis aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung das Änderungsgesetz wurde, welches uns heute vorliegt. Und es war ein schwieriger Weg. Nicht nur wegen der vielen nötigen formalen Änderungen – ich bin schon manchmal erstaunt, welche Vorschläge ein so großes Ministerium unterbreit. Ich erinnere an den Vorschlag der Landesregierung, die Personalhoheit an den Medizinischen Fakultäten  neu zu regeln. Das wurde nach intensiven Diskussionen fallen gelassen.

DIE LINKE hat Änderungsanträge eingebracht, die zum einen den Fachhochschulen bei besonderer Wissenschaftlicher Eignung das Promotionsrecht zusprechen sollten. Mit Blick auf die derzeitige gesetzliche Regelung für die Kunsthochschule Burg Giebichenstein und die Entwicklung in der Wissenschaftslandschaft wird diese Diskussion fortgesetzt werden, auch wenn die Koalition diesen Antrag abgelehnt hat.

Weiterhin haben wir vorgeschlagen, dass die Lehr- und Lernmittelgebühren abgeschafft werden. Und auch da sind Sie dem Vorschlag nicht gefolgt. Leichte Bewegung gibt es aber bei der Größe der Fachbereiche, hier haben wir einen sehr liberalen Vorschlag gemacht und wollten das in der Organisationshoheit der Hochschulen belassen. Sie sind da strenger mit den Vorgaben.

Richtig erfreulich ist aber, dass Sie eine unserer Initiativen aufgegriffen haben und das Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten in den Gremien vorsehen. Wir hätten es gerne auch für den Behindertenbeauftragten gesehen, da das Thema Hochschulzugang für Menschen mit Behinderungen  durch die UN-Konvention einen hohen Stellenwert einnehmen wird.

Gut ist, dass die Koalition bei der Abschaffung des politischen Mandats nicht der Landesregierung gefolgt ist. Gleichwohl bleibt dieser Versuch natürlich im Gedächtnis der Studierenden, zumal Sie zwar den Ordnungsparagraphen als eigenständigen Paragraphen gestrichen haben, den Inhalt jedoch weiter verfolgen. Zum einen haben fast alle Hochschulleitungen in der Anhörung erklärt, dass sie die Exmatrikulation bei Verstößen gegen die Hausordnung für unnötig halten. Und die Studierendenvertreter machen sich zu Recht Sorgen, was denn in diesem Sinne „Störung von Veranstaltungen“ der Hochschulen bedeutet. Im Moment laufen gerade die Bildungsstreiks. Und wie das so ist bei Streiks, werden natürlich die Abläufe an der Einrichtung gestört. Zumal Störung so ein Gummibandbegriff ist, dass hier immer die Frage der Auslegung steht. Die Sorge ist, was passiert, wenn diese Proteste einmal nicht auf soviel Sympathie der Hochschulleitung stößt, wie es derzeit der Fall ist.
Die freie Wahl des Studiums und des Studienorts ist ein grundgesetzlich sehr hohes Gut. DIE LINKE teilt die Meinung der Rektoren und der Studierenden und geht davon aus, dass bei der Störungen in den Hochschulen das Hausrecht völlig ausreichend ist. Darauf sollten wir setzen. Und machen wir uns doch nichts vor: Die Hochschulen sind doch weit weg von der flächendeckenden Anwendung des Hausrechts. Und so ist der Schaden, der angerichtet wird, wenn demokratischer Protest von Studierenden per Gesetz mit Exmatrikulation bedroht wird, nicht hinnehmbar. Oder wie es Rektor Pollmann in der Anhörung formulierte: „Im Zweifel für die Freiheit!“

Die Linksfraktion macht noch einen weiteren Änderungsvorschlag. Im Hochschulmedizingesetz soll das Kräfteverhältnis zwischen dem durch demokratische Wahlen legitimierten Fakultätsrat und dem Fakultätsvorstand neu justiert werden. Im Moment laufen fast alle wesentlichen Entscheidungen im Fakultätsvorstand. Der Fakultätsrat hat oftmals nur beratende Funktion. Eine solche Machtfülle haben die übrigen Fakultätsvorstände nicht. Wir gehen davon aus, dass in den Hochschulen, die der Hort von Forschung und Lehre sind, wichtige Entscheidungen von allen Statusgruppen in einem demokratischen Prozess gefällt werden sollen. Neben einer damit einhergehenden engeren gesellschaftlichen Anbindung versprechen wir uns auch eine effektivere Form der Entscheidungsfindung, die von mehren Schultern getragen wird. Und Demokratie ist mit Blick auf die Bekenntnisse während der Regierungserklärung gerade an den Hochschulen ein Wert an sich.

Ein Großes Problem haben wir mit der Einführung des Hochschuldozenten und der Beauftragung einzelner Professoren, stärker für die Lehre zuständig zu sein. Wir halten die Einheit von Forschung und Lehre für ein Erfolgsrezept der Deutschen Universitäten und lehnen diese Maßnahmen ab.
Zudem haben die anderen Fraktionen schon die Ablehnung unserer Änderungsanträge signalisiert, sodass wir das Gesetz in Gänze ablehnen werden.