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Hendrik Lange zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei und anderer Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern

Schon bei der Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule Polizei im Jahr 2006 hat DIE LINKE gefordert, die Fachhochschule Polizei stärker an den Geltungsbereich des Landeshochschulgesetzes zu rücken. So sollte der Fachhochschule Polizei soviel wissenschaftliche Freiheit wie möglich gegeben werden. Gleichwohl erkennen wir an, dass aufgrund des Anforderungsprofils des Staates auch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Der sollte sich jedoch auf das Nötigste beschränken. So besteht im Vergleich zur Deutschen Hochschule der Polizei noch ein großer Handlungsspielraum, um diesen Anspruch entsprechend umzusetzen.  

Mit der Novellierung des Gesetzes über die Fachhochschule Polizei hat die Landesregierung zumindest teilweise die Chance ergriffen, die Fachhochschule auch stärker als Fachhochschule zu profilieren. So wird die Freiheit von Forschung und Lehre im Gesetz festgeschrieben. Das ist ein echter Fortschritt. Ebenso sind die Akkreditierung und die Evaluation zukünftig verpflichtend.  

Hinzu kommt, dass sich die Hochschule künftig eine Grundordnung geben möchte. Kurz zu dem, was in der Begründung des Ministeriums zu dem Gesetzentwurf aufgeschrieben ist: Die Grundordnung ist kein Resultat aus dem Bologna-Prozess, sondern das ist einfach eine Frage der Verfasstheit der Hochschulen im Inneren.
Erfreulicherweise ist man auch bei der Regelung der Besetzung der Rektorenstelle geblieben.  

Der neue Bachelor-Studiengang bietet die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Ausbildung einzubeziehen. Wenn man schon bei der Diskussion um Bachelor und Master ist: Vielleicht kann man perspektivisch auch darüber nachdenken, einen weiterführenden Master-Studiengang an der Fachhochschule Polizei zu etablieren. Das wäre durchaus ein interessanter Gedanke.  

Bei der Zusammensetzung der Gremien fällt unser Urteil schon kritischer aus. Zwar entspricht die künftige Zusammensetzung des Senats eher den Gepflogenheiten der Hochschulen, aber beim Mitspracherecht der Studierenden hätte die Landesregierung ruhig etwas mutiger sein können. Stattdessen räumt sie per Gesetz eine beratende Stimme für sich selbst ein. Dazu besteht allerdings in meinen Augen überhaupt keine Notwendigkeit, da die Hochschule in einer Ordnung dieses Mitspracherecht bzw. diese beratende Stimme schon festgeschrieben hat. Es gibt zumindest einen Unterschied, ob ich eine beratende Stimme verpflichtend in ein Gesetz schreibe oder ob ich der Hochschule die Möglichkeit gebe, freiwillig den Rat des Ministeriums im Senat hinzuzuziehen.  

Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass die eingeführte Personalkategorie „Fachhochschuldozent“ zwar im derzeitigen Regelungsbereich der Fachhochschule Polizei eine gewisse Logik hat. Im Gesamtkontext des gleichzeitig in der Novellierung befindlichen Landeshochschulgesetzes und der damit verbundenen Diskussion um den Universitätsdozenten kann das hier allerdings zu einer Verwirrung führen.  
Der Universitätsdozent, wie er mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes von der Landesregierung angestrebt wird, ist im Moment noch hoch umstritten, weil wir uns noch wenig darüber im Klaren sind, welche Funktion er ausüben soll und wie er personaltechnisch kategorisiert werden soll.  

Die Idee hinter dem Fachhochschuldozenten ist durchaus eine andere, weil die derzeitigen Lehrkräfte für besondere Aufgaben Fachhochschuldozenten werden sollen. Das ist in der Logik der Fachhochschule auch klar, aber es sollte hier nicht zu einer Begriffsverwirrung kommen, weil nämlich auch die Fachhochschulen bei der Novellierung des Landeshochschulgesetzes durchaus die Forderung aufgestellt haben, ebenfalls entsprechende Dozenten zu bekommen. Wir müssen darüber reden, wie wir das regeln können.  

Unklar ist auch, warum die zusätzlichen Aufgaben, die der Fachhochschule per Verordnung übertragen werden können sollen, nicht im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Damit wird dem Ministerium ein sehr großer Handlungsspielraum gegeben. In meinen Augen ist dieser Handlungsspielraum viel zu groß. Darüber müssen wir in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.  

Ich weise darauf hin, dass sich der Bachelorstudiengang meines Wissens bereits im Akkreditierungsverfahren befindet. Deswegen drängt die Zeit. Wir müssen schnell beraten und das Gesetz schnell verabschieden. Gleichwohl sollten wir im Ausschuss für Inneres und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gründlich über den Gesetzentwurf beraten.