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Hendrik Lange zu TOP 08: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Dass dieses erstarrte System der Personalkategorien endlich aufgebrochen werden muss, das beweist allein schon die Rede des Ministers, der genau an diesen Dingen festhalten möchte. Ich finde, dass die GRÜNEN einen guten Aufschlag gemacht haben, den Tenure Track einzuführen. Wir müssen uns im Ausschuss natürlich über die Details verständigen. Es gibt einiges, was man noch besprechen kann.

Ich gebe zu, dass wir Tenure Track und diese ganzen Dinge schon lange in unseren Konzepten festgeschrieben haben. Wir sagen aber, dass wir die Personalkategorien einmal insgesamt überdenken müssen. Wir müssen die Strukturdiskussionen nicht allein über die Frage der Struktur der Fachbereiche und der Hochschulen führen, Wer soll für welche Aufgaben zuständig sein und wie sollen die Karrierewege gestaltet werden? Es ist dringend notwendig, diese Frage zu beantworten.

Also, ich freue mich an dieser Stelle auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. Dann können wir auch darüber reden, ob es dann nicht konsequent wäre, die Habilitation endlich abzuschaffen. Das, was der Minister hier vorgetragen hat, ist im Prinzip eine Folge davon, dass die Habilitation noch in den Hochschulgesetzen enthalten ist. Die meisten Hochschulen und Universitäten entscheiden sich nämlich dafür, dass sie zu einem Mitarbeiter sagen: Habilitiere einmal auf dem alten Weg. Dann habe ich dich weiter unter meiner Fuchtel. Dann bin ich weiter dein Chef, und das Abhängigkeitsverhältnis bleibt erhalten. Genau das gilt es aufzubrechen. Es wird eine spannende Diskussion werden.

Zu unserem Änderungsantrag. Nein, Herr Minister, nein, wir zahlen nicht Sätze zwischen 21,50 € und 25 € oder 50 €, wie Sie es sich wünschen, sondern die Landesregierung hat die Richtlinienkompetenz an die Hochschulen abgegeben. Die Hochschulen sagen: Na gut, wir orientieren uns daran. In den Ordnungen der Hochschulen steht aber: „bis zu 21,50 €“ in der untersten Kategorie. Das führt dazu, dass an der Martin-Luther-Universität im künstlerischen Bereich, wozu Sie uns beim
letzten Mal erklärt haben, dass wir die Lehrbeauftragten in diesem Bereich haben möchten, eben nur 15 € gezahlt werden. Ich sage, das ist ein Missbrauch, der dort betrieben wird, weil dort Leute ausgebeutet werden.

Wenn das so ist, dann muss der Gesetzgeber an dieser Stelle einschreiten, und zwar in einer Art: Mindestlohn für Lehrbeauftragte. Dafür wird es endlich Zeit.

Ich möchte noch kurz darauf abheben, warum wir diese Öffnung des Hochschulgesetzes jetzt, mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN auf den Weg bringen wollen. Wir bekommen jetzt Mittel aus dem Hochschulpakt. Das führt dazu, dass wahrscheinlich wesentlich mehr befristete Stellen besetzt und die Mittel des Hochschulpaktes im Wesentlichen für Lehraufträge ausgegeben werden. sondern endlich zu einer Debatte kommen, wie das Hochschulpersonal strukturiert werden soll. Das ist der Grund, weswegen es, wenn wir den Hochschulen an der Stelle mehr Geld aus dem Hochschulpakt zur Verfügung stellen, notwendig ist, darüber zu debattieren, dass die Mitarbeiter, die seitens der Hochschulen mithilfe dieser Mittel angestellt werden, auch vernünftig bezahlt werden sollen.

Zur Besoldungsstufe W 1 als Basis. Das liegt daran, dass wir gesagt haben: Laut Hochschulgesetz sollen die Lehrbeauftragten eine eigenständige Lehre durchführen. Deswegen ist die Besoldungsstufe W 1 als unterste Kategorie für Professoren die richtige Basis. Das hat auch den Vorteil, dass, wenn die Besoldung nach der Besoldungsstufe W 1 steigt, automatisch auch der Mindestlohn für die Lehrbeauftragten steigt. Wir müssen dann nicht immer das Hochschulgesetz ändern, weil wir im Hochschulgesetz keine feste Summe festgeschrieben, sondern tatsächlich eine Basis gesetzt haben, die durchaus durchdacht ist, weil es um die Eigenständigkeit der Lehre geht.