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Hendrik Lange zu TOP 06: Flüchtlingen den Zugang zu Hochschulen in Sachsen-Anhalt ermöglichen

Unsere Hochschulen haben schon frühzeitig erkannt, dass man Flüchtlingen den Zugang zu akademischer Bildung so gut wie möglich eröffnen muss. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten sie diesbezüglich schon sehr viel, und dies, obwohl die CDUgeführte Landesregierung erneut den Rotstift angesetzt hat. Es gibt dabei auch die Unterstützung von privaten Initiativen, beispielsweise dem Verein „Hilfe für ausländische Studierende“ in Halle, die Studierende unterstützen. Es gibt Unterstützung seitens des Studentenwerks.

Dieses Engagement gilt es zu würdigen, und es gilt, es auch weiterhin zu unterstützen. Qualitativ hochwertige Bildung ist ein Gewinn; natürlich ein Gewinn an Fähigkeiten und Selbstreflektion für den Einzelnen. Zudem ist jeder gut gebildete Mensch auch ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. Selbst wenn er irgendwann einmal in sein Heimatland zurückkehren sollte, dann wird er seine erlernten Fähigkeiten und Erfahrungen vor Ort einbringen.

Es ist also gesellschaftspolitisch höchst wünschenswert, dass Hochschulen ihr Engagement ausweiten können. Dafür brauchen sie die nötigen Rahmenbedingungen und alle Seiten brauchen hierzu auch die nötige Rechtssicherheit. Wir haben in diesem Sinne sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung einen Erlass für den Hochschulzugang von Flüchtlingen auf den Weg gebracht hat. Es ist auch schön, dass die Hochschulen schon danach handeln. Dies wäre meine nächste Anmerkung gewesen, aber ich ziehe sie jetzt vor.

Mit Blick auf den Erlass der Landesregierung möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Hochschule Magdeburg-Stendal den Erlass am umfänglichsten ausnutzt. Sie erlaubt Flüchtlingen auch ohne die formalen Nachweise durch Testverfahren den Zugang zu ihren Hochschulen. Wer vor Krieg flüchtet oder vertrieben wird, der hat nun einmal nicht immer alle Zeugnisse dabei. Deswegen ist das Verfahren der Hochschule Magdeburg-Stendal eines, das landes- und bundesweit Schule machen kann. Auch deshalb halten wir die Hochschule Magdeburg-Stendal für den richtigen Ort für ein weiteres Studienkolleg oder ein weiteres Standbein unseres Landesstudienkollegs.

Einiges ist auf der Landesebene und besonders auf der Bundesebene noch zu verbessern. Deshalb gibt es diesen Antrag. Es ist deshalb zu überprüfen, welche aufenthaltsrechtlichen Regelungen verhindern, dass studierwillige Menschen ein Studium aufnehmen, oder es ihnen erschweren. Studieren muss eben trotz Asyl möglich sein. Dazu gehört auch, dass die finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. An dieser Stelle ist insbesondere der Bund in der Pflicht.

Wenn wir Regelungen haben, dass jemand eine Ausbildung oder ein Studium zwar zeitig aufnehmen kann, aber die Wartezeit für das Anrecht auf Ausbildungsförderung wesentlich länger ist, laufen die Bemühungen ins Leere. Hierzu gab es im Ausschuss für Soziales - der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft war dazu eingeladen - eine Anhörung. Dort ist dieses Problem mehrfach benannt worden. Die Kürzung der Wartezeiten auf der Bundesebene ist dringend notwendig, damit sich die Schere endlich schließt, so wie es eigentlich richtig wäre. An dieser Stelle gilt es, dringend nachzusteuern.

Wie gesagt, leisten die Hochschulen schon sehr viel und zeigen sich offen gegenüber Flüchtlingen. Deswegen begrüßen wir Initiativen, die auch Flüchtlingen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus den Zugang durch eine Gasthörerregelung ermöglichen. Das sollten zukünftig alle Hochschulen so handhaben und auf Gebühren verzichten. Zudem ist es wünschenswert, wenn erbrachte Studienleistungen schon testiert und dann später auch unproblematisch anerkannt werden können. Wir sehen für die Hochschulen eine große Aufgabe darin, Sprachkenntnisse zu vermitteln und Kurse zur Vorbereitung auf die Hochschulzulassung und die entsprechenden Tests und Feststellungsprüfungen auch Studierwilligen ohne geklärten Aufenthaltsstatus anzubieten. Dabei müssen die Studienkollegs eine wichtige Rolle spielen.
 
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich klipp und klar sagen: DIE LINKE steht zum Studienkolleg in Halle. Unser Landesstudienkolleg leistet die wichtige Aufgabe, Menschen auf das Studium vorzubereiten, und das macht es kostenlos und unterstützt somit diejenigen, die sich kostenpflichtige Angebote nicht leisten können. Das ist der perfekte Beitrag zur Entwicklungshilfe, den ein Land wie Sachsen-Anhalt leisten kann. Wir unterstützen studierwillige Menschen. Es ist absehbar, dass die Leistungen des Landesstudienkollegs zukünftig stärker in Anspruch genommen werden. Deshalb schlagen wir vor, zu prüfen, inwieweit ein weiterer Standort in Magdeburg sinnvoll ist. Ich habe vorhin schon auf das Angebot der Hochschule Magdeburg-Stendal hingewiesen.

Aus unserer Sicht macht es Sinn, die Kapazitäten zu erweitern und dabei den Norden des Landes zu berücksichtigen. Ob es dann ein eigenes Kolleg sein muss oder es ein weiterer Standort des vorhandenen Landesstudienkollegs sein kann, ist dann zu diskutieren.

Natürlich können die Hochschulen das nicht allein schultern. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass einige Maßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt werden können, brauchen sie bei zusätzlichen Deutschkursen und Prüfungen auch finanzielle Unterstützung. Auch dies haben Sie in Ihrem Alternativantrag aufgegriffen.

Apropos Alternativantrag. Dieser heißt eigentlich so, weil er etwas fundamental ändern will oder eine völlig andere Stoßrichtung hat. Ihr Antrag hingegen ist eher reine Eitelkeit; denn sieht man einmal von der Frage des Studienkollegs in Magdeburg ab, ist der Unterschied lediglich in der Art und Weise der Formulierungen zu finden und weniger im Inhalt. Da uns aber die Erweiterung der Kapazitäten des Studienkollegs in Magdeburg wichtig ist, würden wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, aber ich freue mich, dass wir uns in der Stoßrichtung einig sind. Würdigen wir also unsere Hochschulen für ihr Engagement und sorgen wir dafür, dass sie es ausweiten können.