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Hendrik Lange zu TOP 06: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es ein sehr langes Verfahren war, es hat sich über zwei Jahre hingezogen. Es ist erfreulich, dass am Ende der Legislaturperiode ein Beschluss zustande gekommen ist. Es sind echte Verbesserungen, die für Doktorandinnen und Doktoranden erreicht worden sind, die über unsere Graduiertenstipendien gefördert werden. Besonders erfreulich ist für uns als Fraktion, wenn eine solche Verbesserung aus dem Anschub der Opposition heraus verwirklicht werden konnte.

Unser Ziel war zum einen die Anhebung der Förderung auf das Niveau der Bundesstipendien. Die Bundesregierung gibt für die Stipendienprogramme der anderen Stiftungen vor, wie hoch das Förderniveau sein soll. Da war unser Vorschlag, unsere Landesstipendien auf dieses Niveau anzuheben.  

Unser zweiter Vorschlag war die Einbeziehung der Fachhochschulen in die Vergabe. Das ist jetzt passiert. Wir wollten damit natürlich auch die kooperativen Promotionsverfahren stärker stimulieren.  

Das dritte Ziel war die Verbesserung der Nebenerwerbsmöglichkeiten der Doktorandinnen und Doktoranden.

Zur Anhebung der Förderbeträge konnte sich die Koalition leider nicht durchringen. Sie hat das mit dem jetzigen Haushalt begründet. Das ist nachvollziehbar. Aber wenn man sich den Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ansieht, dann wissen wir, dass wir das sehr bewusst vor diesem Doppelhaushalt gemacht haben, um eine Erhöhung in der Gesamtsumme dann auch durchsetzbar zu machen. Von daher zieht die formale Argumentation leider nicht.

Die Ministerin hat in der Ausschussberatung darauf hingewiesen, dass sich die Besten der Besten auf die Stellen bewerben und dann meist auch Stellen bekommen. Im Graduiertenfördergesetz steht:  „Förderleistungen kann erhalten, wer weit überdurchschnittliche Studienleistungen und eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lässt.“
Dann heißt es weiter: „Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.“

Da können doch diejenigen, die ein solches Stipendium haben, dann erwarten, dass sie entsprechend gut gefördert werden. Das war unser Anliegen. Wenn ich jetzt höre, die FDP hätte sich da viel mehr vorstellen können, so habe ich in der Ausschusssitzung leider gar nichts gehört. Aber wir werden wir sicherlich noch hören, welche Verbesserungsvorschläge die FDP an der Stelle hat. Ich hoffe, es werden nicht solche Stipendien sein wie diese wenig sinnvollen Deutschlandstipendien von Frau Schavan, zu deren Gunsten jetzt auch noch die Bafög-Empfänger benachteiligt werden, die einen besonders guten Studienabschluss gemacht haben.

Die Einbeziehung der Fachhochschulen bewerten wir als negativ.  
Zum Nebenerwerb Die besonders starren Regelungen sind aufgeweicht worden. Das ist positiv. Zu den, wie Herr Kreckel gesagt hat, äußerst liberalen Vorschlägen, die wir unterbreitet haben, konnte man sich leider nicht durchringen. Aber so ist das in den Verhandlungen. Von daher kann ich sagen: Es ist zwar nicht alles umgesetzt worden, was wir uns vorstellen konnten, es sind aber deutliche Verbesserungen gemacht worden, und daher kann diesem Gesetzentwurf so zugestimmt werden.