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Hendrik Lange zu TOP 04: Durchlässigkeit des Bildungssystems stärken – akademische und berufliche Bildung besser verzahnen

Es ist gut, dass wir uns fraktionsübergreifend einig darin sind, dass die Durchlässigkeit des Bildungssystems ein wesentlicher Aspekt des lebensbegleitenden Lernens ist. Dass beruflich Qualifizierten ein reibungsloser Übergang zur akademischen Bildung ermöglicht werden soll, ist ein erfreulicher Konsens. Allerdings steckt der Teufel wie immer im Detail. So bleibt auch dieser Antrag im Ungefähren.

So ist unklar, durch welche Maßnahmen in der Hochschulentwicklungsplanung aus der Sicht der Antragsteller der Übergang zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessert werden soll. In dem Antrag steht auch „Hochschulentwicklungsplanung“ und nicht „Hochschulstrukturplanung“; aber das ist nur ein Detail. Wahrscheinlich ist der Strukturplan gemeint. Es ist schon erstaunlich, wenn die Koalitionsfraktionen sagen, es sollen in der Zielvereinbarungsperiode entsprechende Brückenangebote geschaffen werden. Dann kann man schon davon ausgehen, dass das auch etwas mit den Zielvereinbarungen zu tun hat. Der Minister sagt aber, das braucht man nicht extra in die Zielvereinbarungen hineinzuschreiben.

Aber der Wille des Parlaments, was die Zielvereinbarungen betrifft, scheint insgesamt für die Landesregierung nicht von ganz großer Bedeutung zu sein. „Brückenangebote“ klingt richtig gut. Es gibt dafür schon sehr positive Beispiele. Auch sind die Zielvereinbarungen wohl der richtige Platz, um das zu verankern, wenn sie denn einmal abgeschlossen werden und deren Basis geklärt ist; aber Letzteres ist ein anderes Thema.

Dass jetzt der Bundeswettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ genutzt werden soll, irritiert allerdings. Meines Wissens werden zwei Projekte im Land durch dieses Bund-Länder-Programm gefördert - auch darauf ist schon eingegangen worden - und in der zweiten Runde ist nach den Informationen im Internet die Vergabe der Projektmittel abgeschlossen. Von einer Nachmeldechance oder einer dritten Runde ist im Netz zumindest nichts zu lesen, sodass mich Ihr zweiter Beschlusspunkt etwas stutzig macht. Der Weg kann daher derzeit wohl nicht sein, weitere Projekte zu entwickeln mit dem Ziel, sie über den genannten Wettbewerb zu fördern. Vielmehr muss es wohl darum gehen, anhand der Erfahrungen der drei beteiligten Hochschulen weitere Initiativen anzuregen, die dann aber im Rahmen des Landes und der Zielvereinbarungen zu finanzieren wären. Entsprechende Vorkehrungen im Haushalt sind mir allerdings nicht aufgefallen. Sicherlich geht auch manches ohne zusätzliches Geld, aber längst nicht alles, zumal die Hochschuletats ohnehin schon beschnitten werden und nicht auskömmlich genug sind. Hinzu kommt, dass erfolgreiche Projekte durch das Land am Ende weiterfinanziert werden sollen, wenn die Bundesförderung ausläuft. Das ist ein Teil dieses Bund-Länder-Abkommens, das dazu getroffen wurde.

Wie gesagt, der Teufel steckt im Detail, sodass es für meine Fraktion weitere Haken und Ösen gibt. So ist oftmals nicht geklärt, wie der Lebensunterhalt derer gesichert werden kann, die sich entsprechend qualifizieren wollen und teilweise oder ganz für diese Zeit den Job an den Nagel hängen.

Aufhorchen lässt auch, dass alle Projekte nach dem Auslaufen der BMBF-Förderung auf Gebühren und Beiträge zur Refinanzierung setzen. Ob das dann für den Einzelnen noch so attraktiv ist, steht infrage. Studienorganisatorisch müssen solche Programme natürlich entsprechend verankert werden, sodass also auch Personen, die derzeit einen Beruf ausüben, diese Angebote nutzen können. Ich erinnere in dem Zusammenhang an unsere Initiative zum Teilzeitstudium. Das ist dann auch entsprechend in das Landeshochschulgesetz gekommen.

Herr Minister, es ist ein Märchen, dass die Hochschulen erst seit dem Jahr 2009 geöffnet sind. Die Hochschulen können schon länger beruflich Qualifizierte aufnehmen. Nach einer entsprechenden Prüfung ist das schon ewig möglich, nicht erst seit dem Jahr 2009. Deshalb ist der Antrag bestens geeignet, um sich im Ausschuss mit den interessanten Erfahrungen der Projektteilnehmer zu befassen und den Antrag zu konkretisieren und zu qualifizieren.

Bei einer Direktabstimmung werden wir uns der Stimme enthalten und kündigen einen Selbstbefassungsantrag für den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft an.