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Hände weg vom Solidaritätszuschlag!

Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Dazu bemerkt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Das niedersächsische Finanzgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Dazu bemerkt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Nach dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts muss nun wohl das Bundesverfassungsgericht über die Grundgesetzkonformität des Solidaritätszuschlages entscheiden.

Sollt der Solidaritätszuschlag tatsächlich für verfassungswidrig erklärt werden, hätte das für die öffentlichen Kassen - nicht zuletzt im Osten - katastrophale Folgen. Nach wie vor gibt es bekanntlich gerade im Osten notwendige Sonderausgaben, so u.a. in Folge der unverändert hohen Arbeitslosigkeit und der Hartz-IV-Gesetze.

Sollte die Sonderabgabe Solidaritätszuschlag entfallen, bliebe in der Konsequenz nur die Erhebung neuer oder die Erhöhung bereits bestehender Steuern, darüber sollte überall Klarheit herrschen.

Wer die Abschaffung der Sonderabgabe fordert, gibt nicht nur den gerade in diesen Tagen immer wieder beschworenen Solidaritätsgedanken endgültig auf, er beschleunigt sehenden Auges den weiteren Ruin der öffentlichen Kassen und damit die Beerdigung einer Öffentlichen Daseinsvorsorge, die den Namen auch verdient.

DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, endlich ein gerechtes Steuersystem einzuführen, das die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen finanziell so ausstattet, dass die Öffentliche Daseinsvorsorge überall gewährleistet werden kann. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt angesichts der realen Situation jegliches Gerede über die Abschaffung des Solidaritätszuschlages politisch in höchstem Maße verantwortungslos.“

Magdeburg, 25. November 2009