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Gesetzlichen Mindestlohn anstatt Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten

Zur aktuellen Diskussion um die Novellierung der Hartz-IV-Gesetzgebung erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Zur aktuellen Diskussion um die Novellierung der Hartz-IV-Gesetzgebung erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„Die aktuelle Einschätzung fast aller relevanten politischen Kräfte, dass Hartz IV überarbeitet werden muss, nimmt DIE LINKE mit Genugtuung zur Kenntnis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Ursachen der gesellschaftlichen Diskussion um Hartz IV nicht etwa das Scheitern dieses Gesetzes ist. Vielmehr ist festzustellen, dass dieses Gesetz seine tatsächlich beabsichtigten Zielstellungen ausdrücklich erfüllt hat:

  • deutliche Ausweitung des Niedriglohnsektors zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse,
  • Lohndumping und
  • die staatliche Subventionierung von Arbeitsentgelten.

Diese beabsichtigten Folgen der Hartz-IV-Gesetze zeigen jetzt endgültig ihre verheerenden gesellschaftlichen Konsequenzen – eine immer tiefer gehende soziale Spaltung der Gesellschaft sowie die massive Verunsicherung aller Arbeits- und Lebensverhältnisse abhängig Beschäftigter.

Diese Wirkungen würden mit einer alleinigen Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für die Betroffenen keineswegs gemildert, sondern eher noch verschärft. Die Auflösung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Minijobs würde noch weiter beschleunigt. Um dies zu verhindern, ist die sofortige Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, mindestens auf französischem Niveau von 8,70 Euro, unabdingbare Voraussetzung.

DIE LINKE in Sachsen-Anhalt fordert deshalb die Landesregierung von CDU und SPD auf, endlich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes gerade im Interesse der Betroffenen von Hartz IV auf der Bundesebene einzufordern.“

Magdeburg, 13. Januar 2010