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Gesetzesänderung - Überfälliges und Überflüssiges eng beieinander

Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes zu ändern. Dazu bemerkt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes zu ändern. Dazu bemerkt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

„Die heute angekündigte Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in geschlossenen Einsätzen ist überfällig. Sie ist ein rechtsstaatliches Instrument der Kontrolle und Transparenz von polizeilichem Handeln und wurde in der Vergangenheit insbesondere von der CDU vehement als Misstrauensvotum gegen die Polizei bekämpft. Wenn sie jetzt tatsächlich kommt, ist das grundsätzlich richtig, zeigt aber auch wie absurd die Debatten der Vergangenheit teilweise geführt wurden.

Was nach wie vor fehlt, ist eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, sowohl für interne Beschwerden, wie auch für Beschwerden über das Verhalten von Polizist*innen. Nur mit einer solchen unabhängigen Stelle könnte sichergestellt werden, dass Beschwerden und Berichte über inkorrektes Verhalten tatsächlich angstfrei geäußert und objektiv geprüft werden können. Dennoch bleibt die angekündigte Neuerung dem Grunde nach zu begrüßen.

Die Neuregelung in punkto Bodycams dagegen hält DIE LINKE für überflüssig und rechtlich fragwürdig. Es handelt sich um einen tiefgreifenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschützer beklagen Intransparenz z.B. auch in Bezug auf Speicherfristen etc.

Als Mittel zur Gefahrenabwehr für Polizist*innen gibt es keinen Beleg dafür, dass Videoaufzeichnung vor Übergriffen schützt. Im Gegenteil zeigt einen europäische Studie eher, dass die Zahl der Angriffe, dort wo Kameras im Einsatz sind, um 15 % gestiegen ist. Zudem liefern Kameras, die an einem Polizisten befestigt sind, kaum Aufschluss über die gesamte Situation: Sie zeigen nicht das Handeln des filmenden Polizisten. Das bleibt im Dunkeln und ist viel zu oft ein Tabu.

Als Mittel zur vorgezogenen Beweissicherungen wären Kameras rechtlich hoch umstritten und der Gesetzentwurf genau zu prüfen. Praktisch bleiben sie bei der vorgestellten Praxis überflüssig - es sollen immer drei Beamte in einer Einheit agieren. Das heißt, dass immer Zeugen anwesend sind, und erfahrungsgemäß wird Aussagen von Polizist*innen vor Gericht sehr hohe Glaubwürdigkeit beigemessen.

Ein Testballon zu Bodycams bleibt also ein rechtlich fragwürdiger, datenschützerisch bedenklicher und praktisch überflüssiger Aktionismus.“

Magdeburg, 20. September 2016