Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Für das Recht auf Asyl!

Zur morgen im Bundesrat stattfindenden Entscheidung über eine weitere Verschärfung des Asylrechts erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade

Zur morgen im Bundesrat stattfindenden Entscheidung über eine weitere Verschärfung des Asylrechts erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade:

"Am 19. September wird im Bundesrat über eine Änderung des Asylgesetzes entschieden, die unter anderem Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sogenannten “sicheren” Herkunftsländern machen möchte. Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Gesetzesänderungen den Bundesrat nicht passieren.

Für DIE LINKE steht fest, dass es ein Recht auf Asyl gibt. Die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Strategie ist mehr als offensichtlich und muss im Kontext der rassistisch geprägten Debatte um sogenannte Armutsmigration gesehen werden. Seit Monaten wird das Bild einer anstehenden „Flüchtlingswelle“ konstruiert, die die Landesaufnahmestellen in einen logistischen „Notstand“ versetzen würden. Damit soll auch der Eindruck erweckt werden, dass wegen Überlastung keine weiteren Asylsuchenden aufgenommen werden könnten. Diese Bilder sollen die Behauptung der Bundesregierung untermauern, man müsse gegen „offensichtlich unbegründete“ Asylanträge, die mehrheitlich aus dem
Balkanraum kommen sollen, vorgehen, um dem Schutzanspruch anderer Asylsuchender gerecht werden zu können.

Hier setzt auch die Ausweitung sogenannter „sicherer Drittstaaten“ an. Asylanträge von Menschen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien könnten künftig leichter abgelehnt werden. Viele Menschenrechtsorganisationen hingegen sehen die drei Staaten keineswegs als sicher an. Insbesondere Minderheiten wie Sinti, Roma, aber auch
Homosexuelle sind massiv von Verfolgung und Ausgrenzung betroffen.

DIE LINKE stellt sich gegen diese Einteilung in erwünschte und unerwünschte Asylsuchende. Das Recht auf Asyl muss für alle uneingeschränkt gelten."

Magdeburg, 18. September 2014