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Finanzausgleich weder nachhaltig noch sozial

Das von der Koalition heute im Innenausschuss des Landtages beschlossene Finanzausgleichsgesetz verschärft die kommunale Finanzsituation vor allem bei den kreisangehörigen Gemeinden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert

Das von der Koalition heute im Innenausschuss des Landtages beschlossene Finanzausgleichsgesetz verschärft die kommunale Finanzsituation vor allem bei den kreisangehörigen Gemeinden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert:

„In der Phase einbrechender Gewerbesteuereinnahmen bedeutet die reale Absenkung der Zuweisungen an die kommunale Familie um rund 150 Mio. Euro einen substanziellen Einschnitt für die Öffentlichen Daseinsvorsorge vor Ort. Daran konnten auch die hektischen Änderungen der Koalition in der Endphase der Beratungen nichts ändern.

Auch die kürzlich verkündete Begrenzung der Einnahmeverluste auf 20 % bei einzelnen Kommunen ändert diese Situation nicht, da als Berechnungsgrundlage nicht die Einnahmen der Kommunen des Jahres 2009 zu Grunde gelegt wurden, sondern eine fiktive Berechnung auf der Grundlage des alten Finanzausgleichsgesetzes, nach dem viele Kommunen aufgrund der Steuereinbrüche des Landes noch viel schlechter gestellt worden wären. Ergebnis des jetzigen Finanzausgleichsgesetzes ist bei vielen Kommunen ein deutlich höherer Einnahmeverlust, als die angegebenen 20 %, verglichen mit den Einnahmen im Jahre 2009.

Während die kreisfreien Städte und die Landkreise mit hoher Bevölkerungsdichte im Vergleich zu den Vorjahren noch mit einigermaßen stabilen Finanzzuweisungen rechnen können, verschärft sich die Situation in den Landkreisen mit niedriger Bevölkerungsdichte. Das trifft massiv die beiden Altmarkkreise, den Landkreis Jerichower Land  sowie den Landkreis Wittenberg. Zusätzlich ist die deutliche Schwächung von Mittelzentren und größeren Grundzentren zu konstatieren.
Insbesondere in den dünn besiedelten Gebieten droht ein weitreichender Abbau Öffentlicher Daseinsvorsorge. Hier droht zudem ganz real die Gefahr einer negativen Spirale aus Rückzug des Staates, Abwanderung und Verlust von Wirtschaftskraft.

DIE LINKE bleibt bei ihrem Vorschlag, den Kommunen in dieser kritischen Phase die Finanzsummen zukommen zu lassen, die sie im Jahre 2009 erhalten haben, um so eine Mindestsicherung der Öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Darüber hinaus beantragt DIE LINKE, die besondere Situation der dünnbesiedelten Landkreise durch Sonderzuweisungen zu berücksichtigen.

Die Fraktion DIE LINKE bewertet  dieses Finanzausgleichsgesetz der Koalition als den entscheidenden Fehler des Doppelhaushaltes 2010/2011. Während das Land in den Zeiten der Krise völlig zu Recht auf strukturelle Einbrüche verzichtet, werden mit diesem Finanzausgleichsgesetz die Kommunen einerseits dazu gezwungen, Öffentliche Daseinsvorsorge massiv in Fragen zu stellen und andererseits Kassenkredite auszuweiten.

Dies ist keine nachhaltige Politik, keine Politik, die sich dem sozialen Ausgleich verpflichtet sieht.“

Magdeburg, 2. Dezember 2009