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Familienpolitik in Sachsen-Anhalt ist ausbaufähig

Mit Blick auf die gestrige Landtagsdebatte erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann

Mit Blick auf die gestrige Landtagsdebatte erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Seit 2005 existiert in Sachsen-Anhalt das sogenannte Familienfördergesetz – Grund genug nach fast 10 Jahren dessen Wirksamkeit zu hinterfragen. Aus diesem Anlass stellte DIE LINKE eine Große Anfrage an die Landesregierung, deren Antwort gestern im Plenum debattiert wurde.

Es zeigt sich, dass sich die positiven Auswirkungen dieses Gesetzes in engen Grenzen halten. Hervorzuheben ist, dass zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums immerhin ca. 92 Millionen Euro an Darlehen und Zuschüssen von 2005 bis 2014 vergeben wurden. Dies gilt es durchaus zu würdigen.

Viele weitere Regelungen aber, wie die Ausgabe des Landesfamilienpasses und des Familienratgebers, der Wettbewerb familienfreundliche Kommune, die Familienfreundlichkeitsprüfung blieben hinter den Erwartungen zurück, weckten bescheidene Nachfrage oder wurden über die Jahre eingestellt. Das Gesetz enthält daneben eine Vielzahl an Vorschriften, die keinerlei Regelungscharakter besitzen, da sie lediglich Querverweise auf bereits existierende Programme, Förderungen oder andere Gesetze darstellen. So zum Beispiel die Förderung der Stiftung „Familie in Not“, der Verweis auf die Kinderbetreuung oder die Aufzählung der Maßnahmen im Familienbereich. Fast gänzlich wirkungslos blieb das Gesetz im Hinblick auf die Schaffung familienfreundlicher Strukturen in den Kommunen. Ebenso verfehlte das Gesetz seinen hochgesteckten Zweck, den Wegzug junger Menschen zu verhindern und deren Zuzug zu erhöhen – der Wanderungssaldo ist nach fast zehn Jahren weiterhin negativ.

Aus Sicht der LINKEN gehört das Familienförderungsgesetz entrümpelt. Es enthält zu viel unnützen Ballast. Stattdessen sollten familienpolitische Maßnahmen an der Lebenswirklichkeit der Familien anknüpfen und sich auf das konkrete sozialräumliche Umfeld beziehen, auf das Wohnumfeld und auf das Arbeitsumfeld der Menschen.“

Magdeburg, 14. November 2014