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Eva von Angern zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission

Zunächst möchte ich im Namen der noch bestehenden Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) zu dem Vorwurf Stellung nehmen, den der Abgeordnete Herr Erben am Dienstag in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf hinsichtlich der Verletzung der Vertraulichkeit durch die bestehende Parlamentarische Kontrollkommission gemacht hat.  
Wir haben uns dazu noch einmal verständigt. Richtig ist, dass in der bestehenden Parlamentarischen Kontrollkommission der Vorwurf des damaligen Innenministers Hövelmann aufgemacht worden ist, dass eine Verletzung der Vertraulichkeit stattgefunden hat. Nichtsdestotrotz gehört aber auch zur Wahrheit, dass hierfür ein Nachweis nicht erbracht werden konnte, sodass wir diesen Vorwurf ausdrücklich von uns weisen.  

In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf war zu hören und in den folgenden Pressemitteilungen war zu lesen, dass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes nunmehr vor allen Fraktionen wahrgenommen werden solle und dass der Landtag durch den Gesetzentwurf die Vorraussetzungen dafür schaffe.  

Kollege Kolze sprach davon, dass seine Fraktion ein Abbild des Plenums bei der Besetzung der PKK schaffen wolle. Er warf mir in einer Pressemitteilung vor, ich habe anklingen lassen, dass sich DIE LINKE mit einem Sitz in der PKK nicht ausreichend berücksichtigt fühle und dass der LINKEN eigentlich zwei Sitze zustehen müssten. Ich wiederhole, was ich in der ersten Lesung bereits gesagt habe: Nach dem Ergebnis der Landtagswahl stünden der Fraktion DIE LINKE sowohl nach dem Höchstzahlverfahren als auch nach dem Rangmaßzahlverfahren bei fünf Mitgliedern zwei Sitze zu. Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stünde danach leider kein Sitz zu. Daher kann ich dem, was Sie gesagt haben und sich von dem Gesetzentwurf wünschen, dass sich nämlich ein Abbild des Plenums in der PKK wieder finden solle, nicht zustimmen.  

Im Ergebnis der Sitzung des Innenausschusses und der Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE kann nur noch einmal Folgendes gesagt werden: Wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom guten Willen der Koalition bei der Sitzverteilung in der PKK abhängig ist, so ist auch die Fraktion DIE LINKE bei der Sitzverteilung in der G-10-Kommission vom Willen der Koalition abhängig.  

Des Weiteren teile ich nach wie vor nicht die Auffassung, dass das angestrebte Ziel einer Verbesserung der Kontrolltätigkeit der PKK durch eine bloße Erhöhung der Sitze von vier auf fünf erreicht wird.

Außerdem ist im Innenausschuss der Zusatz aufgenommen worden, dass die Wahl der PKK zu Beginn jeder Wahlperiode zu erfolgen hat. Auch hierzu kann ich nur sagen, dass das vielleicht ein Stück weit der Versuch einer Disziplinierungsmaßnahme ist. Wir hätten zu Beginn dieser Wahlperiode die PKK auch aufgrund des bestehenden Gesetzes wählen können. Es hätte also einer solchen Formulierung nicht bedurft.  

Zum Entschließungsantrag möchte ich sagen, dass ich mich persönlich sehr darüber freue, dass alle Fraktionen nunmehr meinen Vorschlag aufgenommen haben, die Geschäftstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission am Landtag zu etablieren. Das ist Standard in allen Parlamenten in Deutschland inklusive des Bundestages. Es ist gut und richtig, dass wir uns dafür entschieden haben, diesen Antrag heute gemeinsam einzubringen. Wir werden dem natürlich auch zustimmen.  
Schließlich möchte ich noch einmal darum bitten, dass wir alle gemeinsam im Januar 2012 einen sorgfältig vorbereiteten Personalvorschlag beschließen, der vor allem den Erfordernissen, die an ein solches parlamentarisches Kontrollgremium gestellt werden, entspricht. Das heißt, dass alle Fraktionen eine sorgfältige Personalauswahl vornehmen.