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Eva von Angern zu TOP 09: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

Meine Fraktion wird die heute vorliegende Beschlussempfehlung ablehnen und damit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt nicht zu stimmen.
Ich könnte es mir nun leicht machen und lediglich auf meine Rede aus der 1. Lesung verweisen.

Inhaltlich hat sich an den Gründen für unser ablehnendes Verhalten nichts geändert. Doch lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Gesetzgebungsverfahren und der dabei stattgefundenen Diskussion sagen.

Der Innenausschuss entschloss sich – leider wie so oft - mangels Zeit, lediglich eine schriftliche Anhörung vorzunehmen und dies zudem auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu beschränken. „Verschärfend“ kommt hinzu, dass die Erarbeitung der Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Inneres und Sport aufgrund des bereits erwähnten Zeitproblems außerdem in einer zeitlich äußerst begrenzten Sondersitzung des Innenausschusses realisiert wurde. Meines Erachtens war es dennoch vor allem wichtig, dass überhaupt eine Anhörung stattgefunden hat – auch wenn ich das Verfahren als solches kritisiere.

Wir sollten es zu keinem Zeitpunkt zulassen, dass Gesetze das Parlament passieren, ohne das Fachleute außerhalb des Parlamentes ihre Gedanken hierzu vortragen konnten. Dazu gehört nicht selten auch ihre Kritik, ihr fachlichen Einwände und Bedenken. Doch das müssen wir und das muss auch die Landesregierung aushalten. Und vor allem sollten wir diese Hinweise ernst nehmen und entsprechend im Gesetzgebungsverfahren umsetzen. Denn ansonsten werden Anhörungen zur Farce, was auch die Anzuhörenden erkennen.

Und die Kritik kam, wie von uns erwartet, durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz. So äußerte er erhebliche Zweifel, dass die durch die Verfassungsschutzbehörde vorgenommene Evaluierung als ausreichend angesehen werden kann. Ein wesentlicher Punkt seiner Kritik betraf also - und auch das war vorauszusehen - die Selbstevaluation durch die Verfassungsschutzbehörde.

Ich spreche hier nicht grundsätzlich gegen Selbstevaluationen. Sie können in einigen Bereichen durchaus sinnvoll sein und ganz nebenbei sparen sie auch Geld.
Doch im vorliegenden Fall halte ich eine Selbstevaluation für völlig indiskutabel!
Herr von Bose sprach zu Recht davon, dass die „durchgeführte Evaluierung eher einer Selbstbestätigung“ gleich käme. Wo war da der externe Sachverstand?
Und gerade in einem Bereich, der so sensibel ist, können wir uns dies nicht leisten.

Und damit komme ich zum Kernproblem. Der Staat schränkt hier Grundrechte ein.
Ein Mittel von dem nur in ganz besonderen Fällen Gebrauch gemacht werden darf.
Umso genauer müssen wir alle hinschauen, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist.

Ich kann aufgrund der vorliegenden Evaluation nicht seriös entscheiden, ob die Nutzung des IMSI-Catchers tatsächlich verhältnismäßig ist. Und ich teile an dieser Stelle ausdrücklich die Position des Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass die Eingriffsschwelle für den Einsatz des IMSI-Catchers im Landesrecht weitaus zu niedrig erscheint.

Und offen gesagt, ein Punkt aus einer Rede des Bundespräsidenten fiel mir in diesem Zusammenhang ein: "Ängste und Ressentiments" dürften das Zusammenleben in Deutschland nicht leiten.

Das sehe ich auch so. Und Ängste und Ressentiments dürfen eben auch nicht das politische Handeln und politische Entscheidungen leiten. Deshalb wird meine Fraktion vor allem dann besonders hellhörig, wenn die Verschärfung von Gesetzen oder die Erweiterung der Befugnisse des Staates bei Grundrechtseingriffen mit der Gefahr des Terrorismus begründet wird – und wie es auch in diesem Zusammenhang erfolgte.