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Eva von Angern zu TOP 05: Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen ...

Wir stimmen heute lediglich über die Frage ab, ob wir uns als Land einer zentralen elektronischen Überwachungsstelle anschließen – damit zweifelsohne auch Geld sparen – oder, ob wir eine eigene Überwachungsstelle für die Erfassung der Daten der so genannten elektronischen Fußfessel vorhalten wollen.

Meine Fraktion wird die vorgelegte Beschlussempfehlung heute ablehnen, weil die uns vorliegende Entscheidung aufgrund einer politischen Entscheidung auf Bundesebene nunmehr erforderlich ist, die wir strikt ablehnen.

Ich möchte die 2. Lesung zum Gesetzentwurf daher nutzen, um zum einen die in der Anhörung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung benannten Zweifel an dem Instrument Fußfessel im Rahmen der Verbrechensprävention deutlich zu benennen und zum anderen, um auch klar und deutlich unserer Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass entsprechend zurückhaltend mit dieser Strafe seitens der Gerichte in Sachsen-Anhalt umgegangen wird. Ein Hoffnungsschimmer ist, dass seit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung bisher keine einschlägige Verurteilung in unserem Land erfolgte.

DIE LINKE wurde nach der Anhörung nochmals darin bestätigt, dass die Fußfessel als Zwangsmittel mit der Menschenwürde und mit der freiheitlich basierten Gesellschaft nicht vereinbar ist. Sie stellt eine Totalüberwachung der Betroffenen dar, welche in einer freien Gesellschaft nicht toleriert werden kann. Sie wirkt stigmatisierend und hindert die Resozialisierung der ehemaligen Gefangenen
Zudem erbrachte auch die Anhörung, dass die Fußfessel keine Straftaten verhindert, sondern lediglich eine Aufenthaltsbestimmung ermöglicht. Die Wiedereingliederung wird erheblich erschwert, wenn der Betroffene die ganze Zeit das Gefühl haben muss, beobachtet zu werden. Dabei hilft es wenig, wenn allein die eigene Wohnung beobachtungsfreier Raum ist.

Ferner benannte insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr von Bose, einen ganz wesentlichen Grundsatz, den wir gerade im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung bzw. Prävention unbedingt zu beachten haben: Prävention, Resozialisierung und Schutz der Bevölkerung kann erfolgreich nur durch Menschen und nicht durch irgendeine Technik erfolgen. Wir reden hier über die Menschen, die im Vollzug arbeiten, die die Führungsaufsicht wahrnehmen, die Bewährungshilfe leisten. Hier lohnt es hinzuschauen, anstatt verzweifelt alleinige Lösungen und damit das Allheilmittel in der Technik zu suchen. Denn gerade bei Menschen mit schwieriger sozialer Prognose bedarf es anderer Menschen, die bei einer gesellschaftlichen Integration unterstützend zur Seite stehen. Damit will ich letztendlich niemanden aus seiner persönlichen Verantwortung nehmen.

Doch Menschen werden nach Haftverbüßung entlassen – und das ist auch gut so – wenn wir dann aber noch Sorge haben, dass sie weiterhin straffällig werden, bedarf es anderer Maßnahmen als der Fußfessel.