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Erlaubnis zum „Schnüffeln“ per Gesetz auf Landesebene

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) beabsichtigt, mittels eines „Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten dem Landesverfassungsschutz neben der Polizei das Abfragen von Telekommunikationsdaten von BürgerInnen bei deren Internet- und Telefonanbietern zu ermöglichen. Hierzu erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion Henriette Quade:

„Bereits am 3. Mai 2013 hat der Bundesrat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des TKG im Bereich der Bestandsdatenauskunft auf den Weg gebracht. Schon im Vorfeld hatte DIE LINKE dieses Vorhaben strikt abgelehnt und den Ministerpräsidenten Haseloff aufgefordert, im Bundesrat die geplante Bestandsdatenspeicherung abzulehnen.

Und nun will der Innenminister mittels angekündigten Gesetzesvorhaben diese „Schnüffelei“ auch auf Landesebene legitimieren und ihr auch hier Tür und Tor öffnen. Welch ein fatales Signal für den Umgang mit demokratischen Bürgerrechten! Doch es passt ins Bild der „Law-and-Order-Politik dieser Landesregierung, stellt doch das Gesetzesvorhaben die nahtlose Fortsetzung der jüngsten Verschärfung der Polizeigesetzes (SOG) in Sachsen-Anhalt dar.

DIE LINKE bleibt bei ihrer massiven Kritik gegen die Möglichkeit zur Bestandsdatenauskunft für die Sicherheitsbehörden – sei es durch Polizei oder Verfassungsschutz ausgeübt. Die Bundesdatenspeicherung stellt einen massiven und vor allem unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und damit in einen grundsätzlich geschützten Bereich dar – und das selbst schon bei kleinen Vergehen. Jegliche Ordnungswidrigkeit von BürgerInnen kann nun zu solch einer Bestandsdatenauskunft führen, sei es das Falschparken oder einmal bei Rot über die Ampel fahren. Jede und jeder wird grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt.

DIE LINKE wird das geplante Gesetzesvorhaben ablehnen, polizeiliche Befugnisse sowie Befugnisse des Verfassungsschutzes dürfen nicht zu Lasten von Bürgerrechten und des Datenschutzes völlig unverhältnismäßig ausgeweitet werden. Im Gegenteil – diese vorgesehenen Befugnisse gehören letztendlich auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. Hinzu kommt, dass es angesichts des Versagens des Verfassungsschutzes und der damit verbundenen Legitimationskrise absolut nicht angezeigt ist, die Kompetenzen dieser Behörde auszuweiten, sondern - auch angesichts der jüngsten Meldungen zu PRISM und NSA - diese weiter zu beschränken. Der Verfassungsschutz gehört letztendlich aufgelöst und abgeschafft!"


Magdeburg, den 24. Juni 2013