Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Ein Jahr Kinderförderungsgesetz - Noch reichlich "Baustellen" zu bearbeiten

Vor einem Jahr, am 1. August 2013, trat das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) für Sachsen-Anhalt in Kraft. Hierzu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„Unbestritten sind der Ganztagsanspruch auf Betreuung für alle Kinder, die Beteiligung der Eltern auf Kreis- und Landesebene sowie die Korrektur des verschleierten Personalschlüssels positive Errungenschaften des neuen Kinderförderungsgesetzes, die auch DIE LINKE stets einforderte. Als Fazit nach einem Jahr KiFöG bleibt dennoch festzuhalten: Derzeit sind noch keine wesentlichen Verbesserungen in der Betreuung eingetroffen. An vielen Stellen des KiFöG muss nachgebessert werden.

Als Forderung muss etwa stehen bleiben, eine Obergrenze der Elternbeiträge festzulegen. Nahmen über 50 Prozent der Einrichtungen vor dem 1. August 2013 eine Staffelung der Elternbeiträge vor – etwa bei Geringverdienenden – wurde die Beitragsreduzierung mit dem neuen KiFöG von vielen Kommunen gekippt. Durch eine 50-prozentige gemeindliche Defizitfinanzierung kam es vielmehr zu einer Erhöhung der Elternbeiträge.

Angesichts der Umsetzung des Bildungsprogramm „Bildung elementar“ besteht in den Kindertagesstätten ein hoher Fortbildungsbedarf des Personals. Vor dem Hintergrund des anspruchsvollen Bildungsprogramms fordert DIE LINKE an dieser Stelle bislang fehlende Vor- und Nachbereitungsstunden für die ErzieherInnen. Generell gilt es, die Fort- und Weiterbildung weiter auszubauen.

Zu kritisieren bleibt darüber hinaus der verschlechterte Personalschlüssel in der Hortbetreuung, der insbesondere zu Problemen bei der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf führt. Dieser Bedarf kann vormittags in der Schule gewährleistet werden, nachmittags jedoch nicht mehr. Generell gilt, dass der Inklusionsgedanke in den betreuenden Einrichtungen besser und stärker umgesetzt werden muss.

Der Übergang der Leistungsverpflichtung für die Kinderbetreuung von den Kommunen auf die Landkreise hat letztlich für viel Unruhe im System gesorgt. Der Landkreis muss die Entgeltvereinbarung mit den Einrichtungsträgern (kommunalen und freien) zwar abschließen, er verfügt jedoch nicht über die kompletten Mittel, diese zu finanzieren. Auch der dafür benötigte personelle Mehraufwand ist durch die Landkreise zu finanzieren.

Der bislang noch nicht abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Wohlfahrtsverbände zieht zudem uneinheitliche Standards der Kinderbetreuung in den Landkreisen nach sich. Dies führt unter anderem dazu, dass es für die so genannten Leiterinnenstunden bislang keine Klärung gibt.

Angesichts der reichlichen „Baustellen“ bei der Umsetzung des Gesetzes, bleibt die Fraktion DIE LINKE am Thema dran.


Magdeburg, 31. Juli 2014