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Effektive Vertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Die Fraktion DIE LINKE bringt zur kommenden Landtagssitzung einen Entwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz für Sachsen-Anhalt ein.

Trotz jahrelangen Ankündigungen bringen die Fraktionen von CDU und SPD gemeinsam kein neues Personalvertretungsgesetz für eine moderne Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zustande. Zu unterschiedlich sind offenbar die Ziele, die das federführende Finanzministerium und die Fraktionen dabei jeweils verfolgen. Dabei ist eine Überarbeitung und Modernisierung des Gesetzes, das 2004 neu gefasst wurde, mehr als überfällig. Die Personalräte und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes können und wollen nicht länger auf die notwendige Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen warten, die ihnen seit Jahren von den Koalitionsfraktionen versprochen werden.

Die Interessenvertretungen von Lehrern, Polizisten, Richtern, Mitarbeitern in Ministerien, Landeseinrichtungen, kommunalen Verwaltungen und Eigenbetrieben erwarten zu Recht, dass das rückständige Personalvertretungsrecht des Landes reformiert wird. Vielfältige Praxiserfahrungen zeigen, dass der gesetzliche Rahmen erweitert, konkretisiert und an die geänderten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst angepasst werden muss.

Durch die anhaltende Blockade von Landesregierung und Koalitionsfraktionen hat sich die Fraktion DIE LINKE vor mehr als zwei Jahren auf den Weg gemacht, um nach einem intensiven Diskussions- und Arbeitsprozess mit den Personalvertretungen und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nunmehr das Versprechen zu erfüllen und neue Perspektiven für eine effektive Vertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu eröffnen.

Werdegang des neuen PersVG LSA

  • Koalitionsvertrag 2011 – 2016 von CDU und SPD: „Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgeset-zes des Landes Sachsen-Anhalt auch unter Betrachtung der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst.“
  • Anfang 2015 beschließt die Fraktion DIE LINKE, wegen der Untätigkeit der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen einen eigenen Entwurf zu erarbeiten.
  • Ein erster Entwurf wird Mitte 2015 mit Personalvertretungen, Gewerkschaften und Verbänden ausführlich diskutiert.
  • Im November 2015 findet eine Konferenz statt, auf dieser Grundlage wird Ende 2015 eine vorläufige Endfassung der Novelle erarbeitet. Für eine Behandlung in der zu Ende gehenden Wahlperiode ist es aber schon zu spät.
  • Koalitionsvertrag 2016 – 2021 von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen: „Die Koalitionspartner vereinbaren, das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten.
  • Weiterhin ist ein Gesetzentwurf der Koalition trotz verschiedener Ankündigungen von Finanzminister Schröder und der SPD-Fraktion nicht in Sicht. Die neue Fraktion Die LINKE nimmt die Arbeit wieder auf, aktualisiert die Novelle im Dialog mit den Gewerkschaften
  • Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion Die LINKE im Juni 2017

Wesentlich Inhalte und Neuerungen im neuen PersVG der Fraktion DIE LINKE

  • schafft klare und verbesserte Grundlagen für die Arbeit der Personalvertretungen
  • erweitert den Kreis der durch die Personalräte vertretenen Beschäftigten
  • passt den Umfang der Freistellungen dem gesunkenen Personalbestand an
  • erweitert und verbessert die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen
  • erleichtert die Zusammenarbeit verschiedener Personalräte
  • verbessert die Möglichkeiten zur Qualifizierung von Personalratsmitgliedern
  • stärkt die Bedeutung und Stellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • regelt erstmalig den Datenschutz bei der Ausübung der PR-Arbeit

Zu einzelnen zentralen Regelungen

a) Bessere Arbeitsgrundlagen für die Personalräte

  • Besserer Schutz von Mitgliedern in Wahlvorständen bei Abordnung und Versetzung
  • Klarere Regelungen für Beginn und Ende der Wahlperiode, für die Wahl von Vorsitzenden bzw. Vorständen und die Vertretung der Gruppen
  • Entscheidungen i.d.R. durch den gesamten Personalrat und nur in Ausnahmefällen durch die einzelne Gruppe
  • Mehr Souveränität bei der Durchführung von Personalversammlungen

b) Erweiterung des vertretenen Personenkreises

  • Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
  • arbeitnehmerähnliche Personen nach § 12a Tarifvertragsgesetz
  • Mitarbeiter an Hochschulen mit Ausnahme von Professoren und Hochschuldozenten

c) Anpassung der Zahl von Personalräten und des Umfangs von Freistellungen

  • Erhöhung der Anzahl von PR-Mitgliedern und der Freistellungen in Dienststellen mit mehr als 1.500 Beschäftigten
  • Reduzierung der Beschäftigtenzahl für Vollfreistellungen und für die Anzahl von Mitgliedern in Stufenvertretungen

d) Erweiterung und Verbesserung der Mitbestimmung (Auswahl)

  • Verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle (echte Mitbestimmung) wieder bei allen sozialen Angelegenheiten
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs in sozialen Angelegenheiten u.a. Aufstellung des Urlaubsplanes
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, zur Prämierung von Vorschlägen und zur Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Abschluss von Arbeitnehmerüberlassung- und Gestellungsverträgen
  • Beurteilungsrichtlinien und Inhalt von Personalfragebögen
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs in Angelegenheiten der Beamten und der Angestellten u.a.
  • Abordnung und Versetzung bei Arbeitnehmern auch unter sechs Monaten
  • Vorweggewährung von Erfahrungsstufen und von weiteren Einstufungsentscheidungen
  • Auswahl für die Teilnahme an berufsqualifizierenden Maßnahmen
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers bis zum Ende eines Rechtsstreites
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
  • Beteiligung bei allen Maßnahmen der Organisationsänderung
  • Teilnahme an Besprechungen mit Sicherheitsbeauftragten und Entsendung von Vertretern in Arbeitsschutzausschüsse
  • Sicherung des Datenschutzes für die Beschäftigten

e) Erleichterung der Zusammenarbeit von Personalräten

  • Behandlung gemeinsamer Anliegen in gemeinsamer Sitzung
  • Schaffung einer Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
  • Schaffung einer Personalräteversammlung

f) Verbesserung der Qualifizierung von Personalräten

  • Arbeitszeitausgleich für Schulungen, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Erstattungsanspruch für Lehrgangskosten; Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen je Amtsperiode zur Teilnahme an genehmigten Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

g) Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Aussetzen von Beschlüssen, wenn wichtige Interessen betroffen sind
  • Schutz vor Abordnungen und Versetzungen auch im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis
  • Erweiterung der Befugnisse und der Tätigkeit u.a. durch die Beteiligung an Vorstellungsgesprächen, Prüfungen und bei Entlassung oder Versetzung

h) Aufnahme von Datenschutzbestimmungen bei der PR-Arbeit

  • Beachtung von Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalratstätigkeit erstmalig im Gesetz geregelt


Magdeburg, 14. Juni 2017